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12.06.2026

Parlamentarisches Frühstück zu EU-Verordnung über die Wiederherstellung der Natur

Wie lassen sich Naturschutz, Landwirtschaft und Eigentumsrechte in Einklang bringen? Darüber bei einem Parlamentarischen Frühstück mit Vertreterinnen und Vertretern des Naturschutzes die Abgeordneten der Koalitions-Arbeitskreise Umwelt und Verbraucherschutz sowie Ernährung, Landwirtschaft, Forsten und Tourismus diskutiert.

Foto: CSU-Fraktion

Thema des Austauschs mit Vertretern von BUND Naturschutz in Bayern e. V. und dem Landesbund für Vogel- und Naturschutz in Bayern e.V. war die EU-Verordnung über die Wiederherstellung der Natur (Nature Restauration Law) EU 2024/1991 (W-VO). 

Bei der regen Diskussion haben die Abgeordneten deutlich herausgestellt, dass die EU-Verordnung in ihrer derzeitigen Ausgestaltung nicht nur als ein gravierender Eingriff in Eigentumsrechte und die wirtschaftliche Nutzung wahrgenommen wird, sondern auch in hohem Maße praxisfern ist. Diese schafft überbordende Überwachungs-, Dokumentations- und Berichtspflichten, setzt unrealistische Zeitrahmen für die Umsetzung ehrgeiziger Ziele, lässt eine klare Finanzierungsgrundlage vermissen und droht die gesellschaftliche und politische Polarisierung zwischen Landwirtschaft und Naturschutz zu verschärfen, statt auf Ausgleich und Partnerschaft zu setzen.

Die CSU-Fraktion fordert daher, dass die Umsetzung der Verordnung auf EU-Ebene nicht weiter voranschreiten darf, solange die zentralen Fragen der Finanzierung und die Praxistauglichkeit ungelöst sind.

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