Arbeitskreise
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Jeder Bewohner Bayerns kann sich mit Anliegen etwa in Bausachen, mit Beschwerden über Gebührenbescheide und bei allen sonstigen Problemen im Umgang mit Behörden an den Bayerischen Landtag wenden. Der Arbeitskreis setzt sich ein für:
  • Die Gewährleistung des in Art. 115 der Bayerischen Verfassung garantierten Petitionsrechts
  • Die partnerschaftliche Annahme der Bitten und Beschwerden der Bürgerinnen und Bürger
  • Die eingehende Auseinandersetzung mit den Anliegen und Bitten
  • Die Vermittlung zwischen den Bürgern und den Behörden
  • Die Suche nach Lösungswegen im Rahmen der rechtlichen Möglichkeiten
Wir freuen uns über Ihr Interesse am Newsletter des Arbeitskreises "Eingaben und Beschwerden"!
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Ich willige ein, dass die von mir vorstehend angegebenen personenbezogenen Daten von unserem Dienstleister mail2many, ATRIVIO GmbH, Albert-Einstein-Str. 6, 87437 Kempten zum Zwecke des Versandes der von mir ausgewählten Newsletter der CSU-Fraktion im Bayerischen Landtag verarbeitet werden.

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