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Schutzstatus nach § 24 Aufenthaltsgesetz (AufenthG) in Bayern seit Beginn des Krieges in der Ukraine

12.10.2026 - Schriftliche Anfrage |

Initiatoren:
Josef Zellmeier

Mit dem russischen Angriff auf die Ukraine am 24. Februar 2022 sah sich Europa mit einem außergewöhnlichen Massenzustrom Schutzsuchender konfrontiert. Der Rat der Europäischen Union aktivierte deshalb am 4. März 2022 erstmals die Richtlinie 2001/55/EG über den vorübergehenden Schutz von Vertriebenen. In Deutschland wurde diese Regelung insbesondere durch § 24 Aufenthaltsgesetz umgesetzt.


 


Die Aufenthaltserlaubnis nach § 24 AufenthG ermöglicht einen rechtmäßigen Aufenthalt sowie einen weitgehenden Zugang zum Arbeitsmarkt, zu Integrations- und Sprachkursen, zur Gesundheitsversorgung und zu Sozialleistungen. Seit Juni 2022 wurden erwerbsfähige Schutzberechtigte grundsätzlich in das Leistungssystem des SGB II (heute Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts) einbezogen.


 


Dieser außergewöhnliche Zustrom an Schutzsuchenden stellte Bund, Länder und Kommunen vor erhebliche organisatorische, finanzielle und integrationspolitische Herausforderungen, insbesondere bei Aufnahme, Unterbringung, Versorgung und Arbeitsmarktintegration der Geflüchteten.


 


Mehr als vier Jahre nach Beginn des Krieges besteht ein erhebliches öffentliches Interesse an einer umfassenden Bestandsaufnahme. Von besonderem Interesse sind die Entwicklung der Zahl der Schutzberechtigten nach § 24 AufenthG, deren Alters- und Geschlechterstruktur, die Integration in den Arbeitsmarkt, der Bezug von Sozialleistungen sowie die finanziellen Auswirkungen auf Bund, den Freistaat Bayern sowie die Landkreise und kreisfreien Städte. Eine transparente Darstellung der verfügbaren Daten ist erforderlich, um die Folgen des seit 2022 gewährten vorübergehenden Schutzes nachvollziehbar für den Haushalt der Bay. Staatsregierung bewerten zu können.


 


Ich frage daher die Staatsregierung:


 


1. Bestand der Personen mit Schutzstatus nach § 24 AufenthG


1.1 Wie viele Personen mit einer Aufenthaltserlaubnis nach § 24 AufenthG hielten sich zum jeweiligen Stichtag 31.12. der Jahre 2022, 2023, 2024, 2025 und zum aktuellsten verfügbaren Stichtag in Bayern auf-


1.2 Wie verteilen sich diese Personen jeweils auf die sieben Regierungsbezirke-


1.3 Wie verteilen sich diese Personen jeweils auf sämtliche Landkreise und kreisfreien Städte Bayerns-


 


2. Alters- und Geschlechtsstruktur


Für jedes Kalenderjahr seit 2022 sowie den aktuellsten verfügbaren Stichtag:


2.1 Wie viele männliche Personen mit Aufenthaltserlaubnis nach § 24 AufenthG befanden sich in den Altersgruppen


-           unter 6 Jahren,


-           6 bis 13 Jahre,


-           14 bis 17 Jahre,


-           18 bis 40 Jahre,


-           41 bis 60 Jahre,


-           über 60 Jahre-


2.2 Wie viele weibliche Personen mit Aufenthaltserlaubnis nach § 24 AufenthG befanden sich in denselben Altersgruppen-


2.3 Wie viele Personen jeder Alters- und Geschlechtsgruppe leben jeweils


-           in privaten Wohnungen,


-           in Gemeinschaftsunterkünften,


-           in sonstigen staatlichen oder kommunalen Unterkünften-


 


3. Erwerbstätigkeit


Für jede Altersgruppe und getrennt nach Männern und Frauen sowie jeweils jährlich seit 2022:


3.1 Wie viele Personen stehen in einem sozialversicherungspflichtigen Vollzeitbeschäftigungsverhältnis-


3.2 Wie hoch ist die jeweilige Beschäftigungsquote bezogen auf die erwerbsfähige Bevölkerung der jeweiligen Altersgruppe-


3.3 Wie viele Personen sind arbeitslos gemeldet-


 


4. Leistungen nach dem Sozialrecht


Für jedes Kalenderjahr seit 2022 sowie den aktuellsten verfügbaren Stichtag:


4.1 Wie viele Personen mit Aufenthaltserlaubnis nach § 24 AufenthG beziehen Bürgergeld nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch-


4.2 Wie hoch waren die jährlichen Gesamtausgaben für Bürgergeld für diesen Personenkreis in Bayern-


4.3 Wie hoch waren die jährlichen Kosten der Unterkunft und Heizung für diesen Personenkreis-


 


5. Familienleistungen


Für jedes Kalenderjahr seit 2022:


5.1 Wie viele Kinder mit Aufenthalt nach § 24 AufenthG erhielten Kindergeld-


5.2 Wie hoch war die Summe der hierfür ausbezahlten Leistungen-


5.3 Wie viele Personen erhielten Kinderzuschlag-


 


6. Leistungen der Sozialkassen


Für jedes Kalenderjahr seit 2022:


6.1 Welche Leistungen wurden durch gesetzliche Krankenkassen für Personen mit Aufenthalt nach § 24 AufenthG erbracht-


6.2 Wie hoch waren die jährlichen Aufwendungen der gesetzlichen Krankenversicherung-


6.3 Welche Leistungen wurden im Bereich der Pflegeversicherung erbracht und in welcher Höhe-


 


7. Finanzielle Belastungen der öffentlichen Hand


Für jedes Kalenderjahr seit 2022:


7.1 Welche Gesamtausgaben entstanden dem Freistaat Bayern im Zusammenhang mit Personen nach § 24 AufenthG-


7.6 Welche Nettoaufwendungen verblieben nach Abzug der Bundesmittel beim Freistaat Bayern, den Landkreisen und den kreisfreien Städten-

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