Bernhard Seidenath, Tanja Schorer-Dremel, Andrea Behr, Thorsten Freudenberger, Stefan Meyer, Martin Mittag, Helmut Schnotz, Sascha Schnürer, Carolina Trautner, Florian Streibl, Felix Locke, Susann Enders, Martin Behringer, Martin Brunnhuber, Stefan Frühbeißer, Johann Groß, Wolfgang Hauber, Bernhard Heinisch, Alexander Hold, Marina Jakob, Nikolaus Kraus, Josef Lausch, Christian Lindinger, Rainer Ludwig, Ulrike Müller, Michael Piazolo, Bernhard Pohl, Julian Preidl, Anton Rittel, Martin Rosenberger, Markus Saller, Martin Scharf, Werner Schießl, Gabi Schmidt, Johanna Schramm, Roswitha Toso, Roland Weigert, Jutta Widmann, Benno Zierer, Felix von Zobel, Thomas Zöller
Die Staatsregierung wird aufgefordert, sich auf Bundesebene dafür einzusetzen, dass Teampraxen durch einen Wechsel vom Arzt-Patienten-Kontakt zum Praxis-Patienten-Kontakt als Grundlage der Vergütungssystematik gestärkt werden.
Hierzu müssen folgende Änderungen vorgenommen werden:
- Der Bewertungsausschuss wird ausdrücklich ermächtigt, Leistungen praxisbezogen und teambezogen zu definieren und zu bewerten. Die bisherige einseitige Ausrichtung auf den Arzt-Patienten-Kontakt als Grundlage der Leistungsdefinition und -vergütung ist aufzuheben.
- Der Grundsatz der ambulanten Versorgung ist um die Dimension der teamorientierten Leistungserbringung zu ergänzen. Qualifiziertes nichtärztliches Personal (MFA, NäPA, VERAH u. a.) ist als integraler und rechtlich anerkannter Bestandteil der ambulanten Versorgung gesetzlich zu verankern.
- Die hausärztliche und allgemeine fachärztliche Versorgung ist um eine ausdrückliche Regelung zur teamorientierten Primärversorgung zu ergänzen. Delegation ärztlicher Leistungen an qualifiziertes Personal sind klar zu definieren und rechtssicher auszugestalten.
Die Staatsregierung wird aufgefordert, sich auf Bundesebene für eine entsprechende Änderung entsprechender Regelungen einzusetzen.
Die bestehende Vergütungssystematik knüpft Leistungsabrechnungen nahezu ausschließlich an den persönlichen Arzt-Patienten-Kontakt. Dies entspricht nicht mehr der Realität moderner Praxisorganisation, in der qualifiziertes nichtärztliches Personal bereits heute wesentliche Versorgungsaufgaben übernimmt.
Insbesondere bei Dauerpatienten und Chronikern - deren Anteil infolge des demografischen Wandels kontinuierlich wächst - führt die bestehende Systematik zu einer vermeidbaren Bindung wertvoller Arztzeit für Kontakte, die im Rahmen eines strukturierten Teamansatzes ebenso gut und patientengerecht abgedeckt werden könnten. Ein Wechsel vom Arzt-Patienten-Kontakt zum Praxis-Patienten-Kontakt als Grundlage der Vergütungssystematik würde diese Arztzeit für komplexe und dringende Versorgungsbedarfe freisetzen.
Das Konzept der Teampraxis sieht dabei ausdrücklich vor, dass der Arzt stets die letztgültige Entscheidungsverantwortung trägt - die Teamstruktur ergänzt und entlastet den Arzt, ersetzt ihn aber nicht. Dies stärkt zugleich die Rolle qualifizierter Praxismitarbeitender, verbessert die Arbeitszufriedenheit und trägt zur Gewinnung und Bindung von Fachkräften in der ambulanten Versorgung bei.
Bayern hat als Flächenland mit vielen ländlich geprägten Versorgungsregionen ein besonderes Interesse an modernen, effizienten und teambasierten Praxisstrukturen, die auch dort tragfähige Versorgung ermöglichen, wo einzelne Arztpraxen zunehmend an ihre Kapazitätsgrenzen stoßen.
In Zeiten eines ausgeprägten Mangels an Ärztinnen und Ärzten ist es das Gebot der Stunde, Ärztinnen und Ärzte konsequent zu entlasten und gleichzeitig die Attraktivität von Assistenzberufen zu steigern. Diesen Grundgedanken folgt der vorliegende Antrag.
