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Ambulante medizinische Versorgung zukunftsfit sichern IV: Rechtliche Verankerung und Förderung von Physician Assistants in der ambulanten Versorgung

13.08.2026 - Antrag |

Initiatoren:
Bernhard Seidenath, Thomas Huber, Winfried Bausback, Tanja Schorer-Dremel, Andrea Behr, Thorsten Freudenberger, Martina Gießübel, Josef Heisl, Melanie Huml, Andreas Jäckel, Stefan Meyer, Martin Mittag, Helmut Schnotz, Sascha Schnürer, Carolina Trautner, Florian Streibl, Felix Locke, Susann Enders, Martin Behringer, Martin Brunnhuber, Stefan Frühbeißer, Johann Groß, Wolfgang Hauber, Bernhard Heinisch, Alexander Hold, Marina Jakob, Nikolaus Kraus, Josef Lausch, Christian Lindinger, Rainer Ludwig, Ulrike Müller, Michael Piazolo, Bernhard Pohl, Julian Preidl, Anton Rittel, Martin Rosenberger, Markus Saller, Martin Scharf, Werner Schießl, Gabi Schmidt, Johanna Schramm, Roswitha Toso, Roland Weigert, Jutta Widmann, Benno Zierer, Felix von Zobel, Thomas Zöller

Die Staatsregierung wird aufgefordert, sich auf Bundesebene dafür einzusetzen, dass der Beruf des Physician Assistant (PA) bundesrechtlich als eigenständiger Gesundheitsfachberuf anerkannt und im SGB V verankert wird, mit klar definierten Tätigkeitsfeldern, Delegationsrahmen und Qualifikationsanforderungen. Die Leistungserbringung durch Physician Assistants ist als Form der qualifizierten Delegation gesetzlich anzuerkennen.


Auf Landesebene wird die Staatsregierung darüber hinaus aufgefordert, im Rahmen vorhandener Stellen und Mittel Förderprogramme für Arztpraxen in schlechter versorgten Regionen zu entwickeln, die die Zusatzqualifikation auch zum Physician Assistants finanzieren.



Der Physician Assistant (PA) ist ein akademisch ausgebildeter Gesundheitsfachberuf, der in zahlreichen Ländern - darunter den USA, den Niederlanden und dem Vereinigten Königreich - seit Jahrzehnten erfolgreich in der ambulanten und stationären Versorgung eingesetzt wird. In Deutschland existiert der Beruf bereits, entbehrt jedoch bis heute einer klaren bundesgesetzlichen Grundlage im SGB V. Dies führt zu erheblicher Rechtsunsicherheit bei Praxen, Trägern und Kostenträgern sowie zu einer faktischen Blockade des flächendeckenden PA-Einsatzes in der ambulanten Versorgung.


Physician Assistants sind akademisch qualifiziert, um unter ärztlicher Aufsicht und Verantwortung ein breites Spektrum medizinischer Aufgaben zu übernehmen - von der Anamnese und körperlichen Untersuchung über die Befunderhebung und Dokumentation bis hin zur Durchführung delegierbarer diagnostischer und therapeutischer Leistungen. Sie sind damit deutlich über das Qualifikationsniveau einer medizinischen Fachangestellten (MFA) hinaus ausgebildet und in der Lage, Ärztinnen und Ärzte substanziell zu entlasten. Durch die systematische Einbindung von PA können insbesondere bei Dauerpatienten, Chronikern und Routinekontrollen Arzt-Patienten-Kontakte substituiert werden. Damit wird hochwertige Arztzeit für komplexe und dringliche Versorgungsbedarfe freigesetzt.


In Zeiten eines ausgeprägten Mangels an Ärztinnen und Ärzten ist es das Gebot der Stunde, Ärztinnen und Ärzte konsequent zu entlasten und gleichzeitig die Attraktivität von Assistenzberufen zu steigern. Dazu zählt auch der Physician Assistant.

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