Klaus Holetschek, Michael Hofmann, Winfried Bausback, Tanja Schorer-Dremel, Martin Wagle, Maximilian Böltl, Thomas Huber, Daniel Artmann, Alexander Flierl, Petra Högl, Bernhard Seidenath, Volker Bauer, Konrad Baur, Andrea Behr, Franc Dierl, Leo Dietz, Thorsten Freudenberger, Sebastian Friesinger, Martina Gießübel, Josef Heisl, Thomas Holz, Melanie Huml, Andreas Jäckel, Manuel Knoll, Petra Loibl, Stefan Meyer, Benjamin Miskowitsch, Martin Mittag, Stephan Oetzinger, Thomas Pirner, Andreas Schalk, Helmut Schnotz, Sascha Schnürer, Thorsten Schwab, Carolina Trautner, Kristan Freiherr von Waldenfels, Florian Streibl, Felix Locke, Bernhard Pohl, Martin Behringer, Martin Brunnhuber, Susann Enders, Stefan Frühbeißer, Johann Groß, Wolfgang Hauber, Bernhard Heinisch, Alexander Hold, Marina Jakob, Nikolaus Kraus, Josef Lausch, Christian Lindinger, Rainer Ludwig, Ulrike Müller, Michael Piazolo, Julian Preidl, Anton Rittel, Martin Rosenberger, Markus Saller, Martin Scharf, Werner Schießl, Gabi Schmidt, Johanna Schramm, Roswitha Toso, Roland Weigert, Jutta Widmann, Benno Zierer, Felix von Zobel, Thomas Zöller
Die Staatsregierung wird aufgefordert, gemeinsam mit dem Landtag ein Konzept für ein Bayernjahr zu entwickeln und umzusetzen. Dies muss im Rahmen der vorhandenen Stellen und Mittel geschehen. Es dient als Vorläufer und Blaupause bis zur Einführung eines bundeseinheitlichen Gesellschaftsjahrs.
Das Bayernjahr soll als freiwillige Gesellschaftszeit ausgestaltet werden, die Orientierung, Praxis und Engagement verbindet. Es soll auf bestehenden Strukturen der Freiwilligendienste - insbesondere des Freiwilligen Sozialen Jahres (FSJ), des Freiwilligen Ökologischen Jahres (FÖJ), des Bundesfreiwilligendienstes (BFD) und des Freiwilligen Wehrdienstes - aufbauen. Ziel ist es, diese bestehenden Programme zu vernetzen, zu bündeln und weiterzuentwickeln, um besonders jungen Menschen neue Kombinationsmöglichkeiten zu eröffnen. Dabei sollen keine neuen Verwaltungsstrukturen oder Trägersysteme geschaffen, sondern die vorhandenen Angebote koordiniert, erweitert und effizient genutzt werden. Das Angebot richtet sich explizit an alle Altersgruppen und kann ebenso einen Beitrag zur Integration von Zugewanderten liefern. Außerdem soll es möglichst flexibel ausgestaltet sein, so dass Teilnehmerinnen und Teilnehmer auch über die vorgeschlagenen sechs oder sieben Monate hinaus Dienst leisten können. Mit dem Bayernjahr werden die Identifikation aller gesellschaftlichen Gruppen mit dem Freistaat Bayern, das Zugehörigkeitsgefühl sowie der Zusammenhalt gestärkt. Gemeinschaft und Staat sprechen durch das Bayernjahr eine neue Einladung zum Mitmachen und Dabeisein aus.
1. Module des Bayernjahrs
Das Bayernjahr soll folgende vier Module umfassen:
- Sicherheit: Einsatzzeiten und Mitwirkung bei Bayerischer Sicherheitswacht, Feuerwehr, Katastrophenschutz (bei Katastrophen- und Zivilschutzbehörden, freiwilligen Hilfsorganisationen, der Bundesanstalt Technisches Hilfswerk) oder Rettungsdiensten und Polizei. Die Bundeswehr ist über eine Einbindung der bestehenden Formen des Freiwilligen Wehrdienstes zu stärken. Dieses Modul stärkt Verantwortungsbewusstsein, Teamfähigkeit und Krisenkompetenz - es trägt zur Resilienz unserer Gesellschaft als Ganzes bei. Die bisherige Mindestlaufzeit beim Freiwilligen Wehrdienst beträgt sieben Monate.
- Soziales: Einsatz in sozialen Einrichtungen wie Pflege, Kinder- und Jugendhilfe, dem Integrationsbereich, Behinderten- oder Altenarbeit sowie in gemeinnützigen Organisationen wie Sportvereinen, Gesundheits- und Pflegeeinrichtungen. Ziel ist, gesellschaftliche Verantwortung zu erleben und soziale Kompetenzen zu stärken. Denkbar wären zudem kommunale Handlungsfelder, z. B. in der Daseinsvorsorge oder in klassischen Verwaltungsbereichen. Die bisherige Mindestlaufzeit im FSJ beträgt sechs Monate.
- Wirtschaft/Unternehmertum: Praktika in Betrieben, insbesondere im Handwerk, Mittelstand, in der Industrie und bei den bayerischen Startup-Institutionen, vermitteln Einblicke in betriebliche Abläufe und wirtschaftliche Zusammenhänge. Die Unternehmen sollen als Partnerbetriebe zertifiziert werden können und die Praxisphasen eigenverantwortlich gestalten. So erhalten junge Menschen realistische Berufserfahrungen und Betriebe die Chance, engagierte Nachwuchskräfte kennenzulernen. Diese Praktika können auch während der Schul- oder Studienzeit absolviert werden. Sie sollen nicht in Konkurrenz gestellt werden zu Pflichtpraktika, für die zum Teil auch Angebote fehlen. Auch sollten durch Incentivierung in anderen Modulen keine Fehlanreize gegenüber den nach § 22 Abs. 1 S. 2 MiLoG unentgeltlichen Praktika entstehen. Die maximale Dauer dieses Moduls beträgt drei Monate.
- Umwelt: Tätigkeiten in Natur-, Umwelt- und Klimaschutzprojekten, etwa in Forstbetrieben, kommunalen Umweltämtern, Umweltstationen oder bei anerkannten Umweltverbänden. Das Modul fördert Umweltbewusstsein und vermittelt Kenntnisse im nachhaltigen Umgang mit Ressourcen. Die bisherige Mindestlaufzeit im FÖJ beträgt sechs Monate.
Im Interesse größtmöglicher Flexibilität soll auch die Kombination von Modulen möglich sein.
2. Freiwilliges Anreizsystem aller Beteiligter
Die Incentivierung des Bayernjahrs soll in enger Zusammenarbeit mit allen Beteiligten, den Trägern und Kommunen erfolgen. Alle Partner, die sich am Bayernjahr beteiligen, leisten einen wichtigen Beitrag zur Berufsorientierung, Wertebildung und Nachwuchsförderung. Die Träger können den Freistaat Bayern dabei unterstützen, Anreize für Teilnehmende zu entwickeln - etwa durch die Anerkennung bei der Studienplatz- oder Wohnraumvergabe oder über die freiwillige Übernahme von Führerscheinkosten, Bahn-Tickets oder Kulturgutscheinen. Die Staatsregierung soll sich gegenüber der Bundesregierung für die Schaffung einheitlicher Rahmenbedingungen und die vergleichbare Ausgestaltung der Freiwilligendienste einsetzen. Die Beteiligung der Partner des Bayernjahrs soll freiwillig erfolgen und partnerschaftlich ausgestaltet sein, um Bürokratie zu vermeiden und praxisnahe Lösungen zu finden.
3. Zertifikat für Teilnehmer
Am Ende des Bayernjahrs sollen die Teilnehmenden ein einheitliches Zertifikat erhalten, das ihre Leistungen und erworbenen Kompetenzen dokumentiert und als Qualifikationsnachweis verwendet werden kann. Die Staatsregierung wird beauftragt, zu prüfen, wie ein entsprechendes Zertifizierungsverfahren für Teilnehmende und beteiligte Unternehmen in den bestehenden Strukturen gestaltet und angewandt werden kann, um Qualität, Transparenz und Vergleichbarkeit sicherzustellen. Zudem ist zu prüfen, welche zentralen Bildungsangebote über alle Modulteilnehmer hinweg im Rahmen bestehender Strukturen und Mittel angeboten werden können, die einen besonderen Schwerpunkt auf bayerische Identität, heimische Kultur und gemeinsame Werte legen.
4. Zentrale Anlauf- und Vermittlungsstelle
Für die Teilnahme am Bayernjahr soll ein einheitliches digitales Anmelde- und Informationsportal geschaffen werden, über das sich Interessierte unkompliziert und vollständig digital für die verschiedenen Module bewerben können. Dieses Portal soll als zentrale Vermittlungsplattform fungieren, auf der die bestehenden Träger der Freiwilligendienste, beteiligten Unternehmen und öffentlichen Einrichtungen ihre Einsatzplätze einstellen. Ziel ist ein einfacher, digitaler Zugang zum Bayernjahr ohne zusätzliche Bürokratie. Die Staatsregierung wird beauftragt, zu prüfen, wie ein solches Portal technisch und organisatorisch im Rahmen der bestehenden Strukturen umgesetzt werden kann.
