Klaus Holetschek, Michael Hofmann, Winfried Bausback, Tanja Schorer-Dremel, Martin Wagle, Kerstin Schreyer, Walter Nussel, Holger Dremel, Petra Guttenberger, Alexander Dietrich, Norbert Dünkel, Jürgen Eberwein, Stefan Ebner, Thorsten Freudenberger, Alfred Grob, Josef Heisl, Thomas Holz, Andreas Kaufmann, Benjamin Miskowitsch, Martin Mittag, Stephan Oetzinger, Jenny Schack, Josef Schmid, Martin Stock, Karl Straub, Steffen Vogel, Peter Wachler, Florian Streibl, Felix Locke, Josef Lausch, Martin Behringer, Martin Brunnhuber, Susann Enders, Stefan Frühbeißer, Johann Groß, Wolfgang Hauber, Bernhard Heinisch, Alexander Hold, Marina Jakob, Nikolaus Kraus, Christian Lindinger, Rainer Ludwig, Ulrike Müller, Michael Piazolo, Bernhard Pohl, Julian Preidl, Anton Rittel, Martin Rosenberger, Markus Saller, Martin Scharf, Werner Schießl, Gabi Schmidt, Johanna Schramm, Roswitha Toso, Roland Weigert, Jutta Widmann, Benno Zierer, Felix von Zobel, Thomas Zöller
Die Staatsregierung wird aufgefordert, ein ressortübergreifendes Sofortprogramm -Bayern schneller ans Netz- aufzulegen, mit dem zentrale Engpässe im Stromverteilnetz adressiert werden, um die Energiewende und die wirtschaftliche Standortentwicklung in Bayern gezielt voranzubringen. Dabei soll insbesondere die Modernisierung und Verstärkung bestehender Leitungen und Umspannwerke, der Neubau von Leitungen, Umspannwerken und Netzkuppelstellen und der Einsatz moderner Steuerungstechnik unterstützt und beschleunigt werden. Zusätzliche Kapazitäten bei Umspannwerken und vorgelagerten Netzen sorgen in der Folge dafür, dass sich die Netzanschlusssituation entspannt.
Hierzu soll die Staatsregierung
- auf die Netzbetreiber hinwirken, dass diese in Zusammenarbeit mit den Verbänden der Erneuerbaren Energien besonders wirksame Netz- und Umspannwerksvorhaben identifizieren, insbesondere Vorhaben mit besonderer Hebelwirkung für Windenergie, Photovoltaik, Speicher, Industrie, Rechenzentren, kommunale Wärmeversorgung und wirtschaftliche Standortentwicklung (Ziel: bis zu sechs konkrete Projekte pro Regierungsbezirk),
- für jedes entsprechend priorisierte und u. a. vom Verfahrensstand her geeignete Vorhaben einen Projektmanager der jeweiligen Bezirksregierung benennen, der den Verfahrensfortgang begleitet, Klärungsbedarfe identifiziert, nachverfolgt und Beteiligte koordiniert sowie ein einheitliches Projektblatt führt, in dem Verfahrensstand, offene Kernfragen, zuständige Behörden und Fachstellen und die nächsten Entscheidungsschritte dokumentiert werden,
- einen formlosen ressortübergreifenden Clearing-Verbund Netzinfrastruktur einrichten, mit dem bei Bedarf wiederkehrende u. a. bauordnungs-, naturschutz-, wasser- und immissionsschutzrechtliche Vollzugsfragen fristgebunden geklärt und übertragbare Lösungen digital verfügbar gemacht werden,
- sowie nach einem Jahr einen Zwischenbericht vorlegen, aus dem insbesondere priorisierte Vorhaben, erreichte Verfahrensfortschritte, fachliche Klärungen und weiterer landes- oder bundesrechtlicher Änderungsbedarf hervorgehen.
Soweit sich im Rahmen des Sofortprogramms zeigt, dass Verzögerungen maßgeblich auf bundesrechtliche Vorgaben oder bundesweit uneinheitliche Verfahrensanforderungen zurückzuführen sind, wird die Staatsregierung aufgefordert, sich auf Bundesebene für entsprechende Vereinfachungen einzusetzen.
Der Ausbau von Umspannwerken und Verteilnetzen wird zunehmend zu einem praktischen Engpass für die Energiewende und die wirtschaftliche Standortentwicklung in Bayern. Neue Erzeugungsanlagen, Speicher, Industrievorhaben, Rechenzentren, kommunale Wärmeprojekte und weitere Transformationsvorhaben sind darauf angewiesen, dass Netzanschlüsse rechtzeitig verfügbar sind und die vorgelagerte Netzinfrastruktur leistungsfähig ausgebaut wird.
Bayern hat bereits wichtige Maßnahmen zum Stromnetzausbau, zur Nutzung bestehender Beschleunigungsmöglichkeiten, zur Klärung fachrechtlicher Vollzugsfragen und zur Neuordnung von Netzanschlussverfahren angestoßen. Gleichwohl bestehen im praktischen Vollzug teils weiterhin erhebliche Verzögerungen.
Erforderlich ist daher kein weiteres allgemeines Grundsatzprogramm, sondern ein Sofortprogramm mit konkreten, gezielt ausgewählten Vorhaben. Besonders wirksame Netz- und Umspannwerksvorhaben müssen identifiziert und gezielt in den nächsten Verfahrens-, Genehmigungs- oder Umsetzungsschritt gebracht werden. Bürokratieabbau muss sich daran messen lassen, ob konkrete Infrastruktur schneller realisiert werden kann.
Ein wesentlicher Erfolgsfaktor für die Beschleunigung priorisierter Vorhaben liegt in einer klaren, einzelfallbezogenen Steuerungsverantwortung. Hierzu sollen für ausgewählte Projekte Projektmanager eingesetzt werden, die den Verfahrensfortgang ressortübergreifend begleiten, offene Punkte nachverfolgen und erforderlichenfalls eine frühzeitige Klärung oder Eskalation herbeiführen. Diese Funktion kann am besten durch die bei den Regierungen (vorgesetzte Behörden) bereits bestehenden Stabsstellen Energiewende oder den Sachgebieten -Rechtsfragen Umwelt- wahrgenommen werden, die über einschlägige fachliche Erfahrung, bestehende Netzwerke sowie ein hohes Maß an Steuerungs- und Koordinierungskompetenz verfügen. Durch die gezielte Nutzung dieser vorhandenen Strukturen wird keine neue Organisationseinheit geschaffen, sondern vorhandenes Potenzial effizient aktiviert. Dies stärkt die operative Durchsetzungskraft des Sofortprogramms und trägt dazu bei, dass identifizierte Engpassprojekte tatsächlich in den nächsten Verfahrens- und Umsetzungsschritt geführt werden.
Wiederkehrende fachrechtliche Klärungsfragen dürfen nicht in jedem Einzelfall neu und isoliert bearbeitet werden. Ein ressortübergreifender Clearing-Verbund Netzinfrastruktur kann dazu beitragen, bauordnungs-, naturschutz-, wasser- und immissionsschutzrechtliche Fragen fristgebunden zu klären und übertragbare Lösungen digital verfügbar zu machen. Die fachliche Zuständigkeit der Ressorts bleibt gewahrt; verbessert wird die koordinierte, verbindliche und wiederverwendbare Klärung nach dem Grundsatz: einmal klären, mehrfach anwenden.
Das Sofortprogramm soll nach einem Jahr evaluiert werden.
Soweit Verzögerungen auf bundesrechtliche Vorgaben oder bundesweit uneinheitliche Anforderungen zurückzuführen sind, soll Bayern diese Erkenntnisse gezielt in den Bund-Länder-Prozess einbringen. Dies gilt insbesondere für Standardmaßnahmen im Bestandsnetz, Netzanschlussverfahren, digitale Verfahrensstandards und die rechtssichere Nutzung bestehender Infrastrukturstandorte. Der Schwerpunkt bleibt jedoch der bayerische Vollzug: Bayern soll zunächst die eigenen Handlungsmöglichkeiten konsequent ausschöpfen und daraus konkrete, belegbare Forderungen an den Bund ableiten.
Mit dem Sofortprogramm -Bayern schneller ans Netz- kann Bürokratieabbau unmittelbar zur Beschleunigung von Infrastruktur, Energiewende und Standortentwicklung beitragen.
