Petra Guttenberger, Michael Hofmann, Alexander Dietrich, Stephan Oetzinger, Martin Stock, Karl Straub, Peter Wachler, Florian Streibl, Felix Locke, Martin Scharf, Martin Behringer, Martin Brunnhuber, Susann Enders, Stefan Frühbeißer, Johann Groß, Wolfgang Hauber, Bernhard Heinisch, Alexander Hold, Marina Jakob, Nikolaus Kraus, Josef Lausch, Christian Lindinger, Rainer Ludwig, Ulrike Müller, Michael Piazolo, Bernhard Pohl, Julian Preidl, Anton Rittel, Martin Rosenberger, Markus Saller, Werner Schießl, Gabi Schmidt, Johanna Schramm, Roswitha Toso, Roland Weigert, Jutta Widmann, Benno Zierer, Felix von Zobel, Thomas Zöller
Die Staatsregierung wird aufgefordert, darauf hinzuwirken, das Anliegen des Einzelhandels bei der Bekämpfung des Ladendiebstahls entweder im Rahmen des geltenden Rechts zu unterstützen oder - soweit erforderlich - sich für eine Änderung des nationalen oder europäischen Rechts einzusetzen.
Dem Lebensmitteleinzelhandel werden typischerweise Waren im einstelligen Eurobereich entwendet. Trotz der geringen Einzelbeträge summiert sich der Schaden bundesweit auf rund 2,85 Mrd. Euro jährlich.
Effektive Maßnahmen zur Überführung der Täter sind den betroffenen Unternehmen datenschutzrechtlich grundsätzlich erlaubt, werden aus Unkenntnis oder Unsicherheit aber oftmals nicht eingesetzt. Moderne und smarte Videoüberwachung ist grundsätzlich ebenso möglich wie eine an den Erfordernissen der einzelnen Unternehmen orientierte Speicherfrist. Durch bessere und breitere Information und Abstimmung mit den zuständigen Datenschutzaufsichtsbehörden könnte spürbar Abhilfe geschaffen werden.
Insbesondere gilt es, das hohe Dunkelfeld bei Ladendiebstahl aufzuhellen. Dazu muss der Einzelhandel dabei unterstützt werden, geeignete Ermittlungsansätze bei zunächst unentdeckt gebliebenen Diebstählen oder unerkannt entkommenen Tätern zu schaffen sowie Hinweise auf eine sonst nicht entdeckte arbeitsteilige Begehungsweise bzw. weitere Tatbeteiligte zu liefern und bestehende Hausverbote wirksam durchzusetzen.
Die derzeitige Handhabung wird der tatsächlichen wirtschaftlichen Dimension des Problems nicht gerecht und wirkt sich negativ auf die Durchsetzungsfähigkeit des Rechtsstaats aus.
