Alexander Flierl, Tanja Schorer-Dremel, Volker Bauer, Andrea Behr, Franc Dierl, Leo Dietz, Thomas Holz, Petra Loibl, Florian Streibl, Felix Locke, Marina Jakob, Martin Behringer, Martin Brunnhuber, Susann Enders, Stefan Frühbeißer, Johann Groß, Wolfgang Hauber, Bernhard Heinisch, Alexander Hold, Nikolaus Kraus, Josef Lausch, Christian Lindinger, Rainer Ludwig, Ulrike Müller, Michael Piazolo, Bernhard Pohl, Julian Preidl, Anton Rittel, Martin Rosenberger, Markus Saller, Martin Scharf, Werner Schießl, Gabi Schmidt, Johanna Schramm, Roswitha Toso, Roland Weigert, Jutta Widmann, Benno Zierer, Felix von Zobel, Thomas Zöller
Die Staatsregierung wird aufgefordert, sich auf Bundesebene weiterhin dafür einzusetzen, dass die Einbeziehung von Sonderabfallverbrennungsanlagen (SAV) in den nationalen Emissionshandel nach dem Brennstoffemissionshandelsgesetz (BEHG) zurückgenommen wird.
Insbesondere soll die Bundesregierung aufgefordert werden,
- den mit Beschluss vom 20. Oktober 2022 eingeschlagenen nationalen Sonderweg zu beenden und die Behandlung von Sonderabfallverbrennungsanlagen wieder an die europäische Rechtslage anzupassen,
- anzuerkennen, dass Sonderabfallverbrennungsanlagen vorrangig der sicheren Entsorgung gefährlicher Abfälle sowie der Schadstoffzerstörung dienen und nicht primär im Wettbewerb zur Energieerzeugung stehen,
- die erheblichen wirtschaftlichen Belastungen und Wettbewerbsnachteile für die betroffenen Betreiber sowie die mittelständisch geprägte Entsorgungswirtschaft in Deutschland zu vermeiden sowie
- eine Verlagerung von Sonderabfällen ins Ausland (-Carbon Leakage- und Entsorgungstourismus) zu verhindern und damit hohe Umwelt- und Sicherheitsstandards in Deutschland zu sichern.
Mit dem Brennstoffemissionshandelsgesetz wurde 2019 ein nationales Emissionshandelssystem eingeführt, um CO2-Emissionen zu reduzieren und die Klimaschutzziele Deutschlands zu erreichen. Die europäische Ausgestaltung des Emissionshandels berücksichtigt jedoch ausdrücklich die besondere Funktion von Sonderabfallverbrennungsanlagen. Diese Anlagen dienen in erster Linie der sicheren und umweltgerechten Entsorgung gefährlicher Abfälle sowie der Zerstörung schadstoffhaltiger Stoffe. Die energetische Nutzung ist dabei lediglich von untergeordneter Bedeutung.
Die Bundesregierung hat mit Beschluss vom 20. Oktober 2022 entschieden, Sonderabfallverbrennungsanlagen im Rahmen eines nationalen Alleingangs in das Brennstoffemissionshandelssystem einzubeziehen. Damit weicht Deutschland von der europäischen Linie ab und belastet die betroffenen Unternehmen zusätzlich mit erheblichen Kosten- und Bürokratielasten.
Die dadurch entstehende Preisunsicherheit beim Erwerb von CO2-Emissionszertifikaten im regulierten Markt erschwert Investitionsentscheidungen erheblich und gefährdet die Wettbewerbsfähigkeit der betroffenen Unternehmen. Gerade Betreiber von Sonderabfallverbrennungsanlagen können ihre Tätigkeit nicht flexibel an Marktmechanismen anpassen, da sie eine unverzichtbare Funktion der öffentlichen Daseinsvorsorge und der industriellen Entsorgungssicherheit erfüllen.
Darüber hinaus besteht die Gefahr, dass Sonderabfälle künftig verstärkt ins Ausland verbracht werden, sofern dort geringere regulatorische Belastungen gelten. Dies würde weder dem Klima noch dem Umwelt- und Sicherheitsniveau dienen.
Der nationale Sonderweg der Bundesregierung ist daher klimapolitisch fragwürdig, wirtschaftlich belastend und ordnungspolitisch nicht überzeugend. Die Staatsregierung soll sich deshalb auf Bundesebene mit Nachdruck für eine Rücknahme dieser Regelung einsetzen.
