Alexander Flierl, Tanja Schorer-Dremel, Volker Bauer, Andrea Behr, Franc Dierl, Leo Dietz, Thomas Holz, Petra Loibl, Florian Streibl, Felix Locke, Marina Jakob, Martin Behringer, Martin Brunnhuber, Susann Enders, Stefan Frühbeißer, Johann Groß, Wolfgang Hauber, Bernhard Heinisch, Alexander Hold, Nikolaus Kraus, Josef Lausch, Christian Lindinger, Rainer Ludwig, Ulrike Müller, Michael Piazolo, Bernhard Pohl, Julian Preidl, Anton Rittel, Martin Rosenberger, Markus Saller, Martin Scharf, Werner Schießl, Gabi Schmidt, Johanna Schramm, Roswitha Toso, Roland Weigert, Jutta Widmann, Benno Zierer, Felix von Zobel, Thomas Zöller
Der Landtag begrüßt das bisherige Engagement der Staatsregierung auf Bundes- und EU-Ebene für die notwendige Deregulierung im Umweltbereich.
Die Staatsregierung wird dahingehend in Ihrem Einsatz bestärkt und aufgefordert, sich gegenüber der Bundesregierung sowie auf europäischer Ebene mit Nachdruck dafür einzusetzen, den europäischen Umwelt-Omnibus als Chance für eine grundlegende Modernisierung, Vereinfachung und Praxistauglichkeit des Umweltrechts zu nutzen. Damit soll der Aufbau zusätzlicher bürokratischer Umweltanforderungen gestoppt und Regelungen praxisnah sowie wettbewerbsfähig ausgestaltet werden.
Dabei sind insbesondere folgende Ziele zu verfolgen:
- Verzicht auf zusätzliche Berichtspflichten, Monitoring-, Dokumentations- und Gutachtenanforderungen,
- Erhalt und Stärkung der Rechtssicherheit bestehender Genehmigungen,
- sorgfältige Evaluierung der Auswirkungen des Umwelt-Omnibus auf betriebliche und rechtliche Praxis, um Fehlinvestitionen sowie vorschnelle regulatorische Festlegungen zu vermeiden sowie
- Sicherstellung eines ausgewogenen Verhältnisses zwischen wirksamem Umweltschutz und internationaler Wettbewerbsfähigkeit.
Der europäische Umwelt-Omnibus bietet die Möglichkeit, das bestehende Umweltrecht moderner, effizienter und praxistauglicher auszugestalten. Dabei steht außer Frage, dass ein hohes Niveau des Umwelt- und Klimaschutzes weiterhin ein zentrales und unverzichtbares Ziel bleibt.
Gleichzeitig darf Umweltrecht nicht zu einer einseitigen Überregulierung führen, die die industrielle Basis Deutschlands und Europas gefährdet. Ein Umweltschutz, der Produktionsstandorte und Investitionen aus Europa verdrängt, schwächt langfristig sowohl die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit als auch die tatsächliche Umweltwirkung. Eine Verlagerung industrieller Produktion in Staaten mit geringeren Umweltstandards muss daher verhindert werden.
Von zentraler Bedeutung für Investitionen und industrielle Transformation ist zudem die Rechtssicherheit von Genehmigungen. Diese darf nicht durch zusätzliche bürokratische Anforderungen, unbestimmte Rechtsbegriffe, erweiterte Klagebefugnisse oder neue Unsicherheiten geschwächt werden. Unternehmen benötigen verlässliche und planbare Rahmenbedingungen.
Vor diesem Hintergrund müssen die sich abzeichnenden Erleichterungen durch den europäischen Umwelt-Omnibus konsequent genutzt werden. Gleichzeitig bedarf es einer sorgfältigen Evaluierung der praktischen Auswirkungen neuer Regelungen, um Fehlentwicklungen, unnötige Bürokratie und nicht zielführende regulatorische Verschärfungen zu vermeiden.
Hohe Umweltstandards und eine starke industrielle Wertschöpfung dürfen nicht gegeneinander ausgespielt werden. Nur ein praxistaugliches, innovationsfreundliches und wettbewerbsfähiges Umweltrecht kann dauerhaft sowohl den Umwelt- und Klimaschutz als auch den Wirtschaftsstandort Deutschland und Bayern stärken.
