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Sicherung der Unabhängigkeit der Steuerberatung - Beteiligung fachfremder Finanzinvestoren an Steuerberatungsgesellschaften unterbinden

09.07.2026 - Antrag |

Initiatoren:
Kerstin Schreyer, Martin Wagle, Stefan Ebner, Andreas Kaufmann, Benjamin Miskowitsch, Martin Mittag, Walter Nussel, Jenny Schack, Josef Schmid, Steffen Vogel, Florian Streibl, Felix Locke, Felix von Zobel, Martin Behringer, Martin Brunnhuber, Susann Enders, Stefan Frühbeißer, Johann Groß, Wolfgang Hauber, Bernhard Heinisch, Alexander Hold, Marina Jakob, Nikolaus Kraus, Josef Lausch, Christian Lindinger, Rainer Ludwig, Ulrike Müller, Michael Piazolo, Bernhard Pohl, Julian Preidl, Anton Rittel, Martin Rosenberger, Markus Saller, Martin Scharf, Werner Schießl, Gabi Schmidt, Johanna Schramm, Roswitha Toso, Roland Weigert, Jutta Widmann, Benno Zierer, Thomas Zöller

Die Staatsregierung wird aufgefordert, sich auf Bundesebene dafür einzusetzen,



  • dass das Fremdbesitzverbot bei Steuerberatungsgesellschaften klarstellend und wirksam so ausgestaltet wird, dass Finanzinvestoren (insbesondere Private-Equity-Gesellschaften) sich weder unmittelbar noch mittelbar an Steuerberatergesellschaften beteiligen dürfen,

  • dass die bislang bestehenden Umgehungsmöglichkeiten über ausländische Wirtschaftsprüfungs- und Beratungsgesellschaften rechtssicher ausgeschlossen werden und

  • dass die Bundesregierung einen Gesetzentwurf vorlegt, der die Unabhängigkeit der steuerberatenden Berufe, den Schutz sensibler Steuerdaten und die Vermeidung von Interessenkonflikten in den Mittelpunkt stellt.



In Deutschland gilt ein grundsätzliches Fremdbesitzverbot, das die Beteiligung an Steuerberatergesellschaften grundsätzlich Berufsträgern vorbehält. Ziel ist der Schutz der Unabhängigkeit der Steuerberatung, der Vertraulichkeit sensibler Steuerdaten und eines funktionierenden Steuerrechtsvollzugs. In der Praxis wird dieses Verbot jedoch über Beteiligungskonstruktionen - etwa über ausländische Wirtschaftsprüfungsgesellschaften - umgangen. Der Bundesrat hat kritisiert, dass das Fremdbesitzverbot so -entgegen der gesetzlichen Intention keine Wirkung- entfaltet. Daher ist eine Verschärfung geboten.


Bundessteuerberaterkammer und Deutscher Steuerberaterverband betonen, wie wichtig eine unabhängige Steuerberatung für Rechtssicherheit, Steuergerechtigkeit und Gesetzesvollzug ist. Auch aus dem Bundestag gibt es Stimmen, die eine gesetzliche Klarstellung des Fremdbesitzverbots fordern.


Im Zentrum der Kritik an Finanzinvestoren steht insbesondere:



  • Die berufliche Unabhängigkeit der Steuerberaterinnen und Steuerberater gerät in Konflikt mit renditeorientierten Interessen externer Kapitalgeber.

  • Interessenkonflikte drohen, wenn Investoren gleichzeitig an Mandantenunternehmen beteiligt sind.


Befürworter von Investorenbeteiligungen verweisen auf Kapitalbedarf, Digitalisierung und internationale Vorbilder. Dem ist entgegenzuhalten, dass Steuerberatungskanzleien Investitionen auch über klassische Finanzierungswege - etwa Banken - bestreiten können, ohne ihre Unabhängigkeit aufzugeben, und dass die besondere Rolle dieses Berufsstandes für Staat und Gesellschaft eine strengere Regulierung rechtfertigt.


Schätzungen zufolge haben sich Investoren bereits mit rund zwei Milliarden Euro in Steuerkanzleien eingekauft; 15 bis 20 Prozent der Steuerberatungsgesellschaften sollen Investoren an Bord haben. Große Netzwerke und Plattformen verstärken die Marktkonzentration und verändern die Struktur der Berufspraxis. Dies kann insbesondere für kleine und mittelständische Mandanten negative Folgen haben, die auf flächendeckende, unabhängige Beratung angewiesen sind.


Vor diesem Hintergrund ist es notwendig, das Fremdbesitzverbot zu präzisieren und Umgehungswege auszuschließen. Finanzinvestoren dürfen keinen bestimmenden Einfluss auf Steuerberatungsgesellschaften erlangen. Nur so können Unabhängigkeit, Vertraulichkeit und Vertrauen in die Steuerberatung dauerhaft gesichert und Steuergerechtigkeit sowie ein verlässlicher Gesetzesvollzug gewährleistet werden.


Die Staatsregierung soll sich daher in Berlin nachdrücklich für eine eindeutige gesetzliche Regelung einsetzen, die der Bedeutung des Fremdbesitzverbots für Bürger, Unternehmen, Verwaltung und den Berufsstand gerecht wird.

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