Alexander Flierl, Tanja Schorer-Dremel, Volker Bauer, Andrea Behr, Franc Dierl, Leo Dietz, Thomas Holz, Petra Loibl, Florian Streibl, Felix Locke, Marina Jakob, Martin Behringer, Martin Brunnhuber, Susann Enders, Stefan Frühbeißer, Johann Groß, Wolfgang Hauber, Bernhard Heinisch, Alexander Hold, Nikolaus Kraus, Josef Lausch, Christian Lindinger, Rainer Ludwig, Ulrike Müller, Michael Piazolo, Bernhard Pohl, Julian Preidl, Anton Rittel, Martin Rosenberger, Markus Saller, Martin Scharf, Werner Schießl, Gabi Schmidt, Johanna Schramm, Roswitha Toso, Roland Weigert, Jutta Widmann, Benno Zierer, Felix von Zobel, Thomas Zöller
Der Landtag begrüßt das bisherige Engagement der Staatsregierung auf Bundesebene, die neuen Anforderungen der europäischen Industrieemissionsrichtlinie (IED) möglichst einfach auszulegen und in die bestehenden Strukturen einzubetten.
Die Staatsregierung wird dahingehend in ihrem Einsatz bestärkt und aufgefordert, sich auf Bundesebene weiterhin dafür einzusetzen, dass die nationale Umsetzung der IED strikt im Sinne einer 1:1-Umsetzung erfolgt und zusätzliche nationale Verschärfungen (-Gold Plating-) unterbleiben.
Dabei sind u.a. folgende Punkte sicherzustellen:
- keine zusätzlichen nationalen Emissions-, Umweltleistungs- oder Monitoringvorgaben über EU-Recht hinaus,
- keine neuen bürokratischen Anforderungen an Datenerfassung, Gutachten, Berichtspflichten oder Managementsysteme,
- vereinfachte, beschleunigte und praxistaugliche Genehmigungs- und Prüfverfahren,
- klare Zuständigkeiten und ein konsequenter Abbau bestehender bürokratischer Hemmnisse,
- Vermeidung zusätzlicher Belastungen, die zu Wettbewerbsnachteilen für den Industriestandort Deutschland führen.
Darüber hinaus wird die Staatsregierung aufgefordert, sich für eine grundlegende Konsolidierung und Vereinfachung des europäischen Umweltrechts einzusetzen. Ziel ist ein ausgewogener Ansatz, der hohe Umweltstandards sichert und gleichzeitig industrielle Wertschöpfung, Arbeitsplätze sowie Investitionsfähigkeit in Bayern und Deutschland erhält.
Die deutsche Industrie befindet sich in einer zunehmend schwierigen wirtschaftlichen Lage. Steigende Insolvenzen, hohe Energiekosten, wachsende regulatorische Anforderungen und der fortlaufende Verlust industrieller Arbeitsplätze gefährden die Wettbewerbsfähigkeit des Standorts Deutschland. Die geplante nationale Umsetzung der Industrieemissionsrichtlinie führt nach derzeitiger Ausgestaltung zu erheblichen zusätzlichen administrativen und finanziellen Belastungen für Unternehmen. Insbesondere strengere nationale Anforderungen, umfangreiche Berichtspflichten sowie zusätzliche Gutachten- und Monitoringvorgaben verlängern Genehmigungsverfahren und erschweren Investitionen.
Im Koalitionsvertrag hat die Bundesregierung eine konsequente 1:1-Umsetzung europäischen Rechts sowie den Abbau von Bürokratie zugesagt. Dieses Ziel muss konsequent eingehalten werden. Weitere nationale Verschärfungen sind zu vermeiden.
Dabei ist ausdrücklich festzuhalten, dass hohe Umwelt- und Klimaschutzstandards weiterhin uneingeschränkt gewährleistet bleiben müssen. Der Schutz von Mensch, Umwelt und natürlichen Lebensgrundlagen ist und bleibt ein zentrales Ziel staatlichen Handelns sowie Grundlage nachhaltigen Wirtschaftens.
Ein wirksamer Umweltschutz braucht eine starke und wettbewerbsfähige Industrie. Nur wirtschaftlich leistungsfähige Unternehmen sind dauerhaft in der Lage, in moderne Anlagen, innovative Technologien, Energieeffizienz sowie klimafreundliche Produktionsprozesse zu investieren. Übermäßige Bürokratie, langwierige Genehmigungsverfahren und zusätzliche nationale Sonderregelungen gefährden hingegen Investitionen und schwächen den Industriestandort Deutschland im internationalen Wettbewerb.
