Thomas Huber, Holger Dremel, Josef Zellmeier, Michael Hofmann, Winfried Bausback, Daniel Artmann, Barbara Becker, Maximilian Böltl, Norbert Dünkel, Jürgen Eberwein, Thorsten Freudenberger, Martina Gießübel, Alfred Grob, Patrick Grossmann, Josef Heisl, Thomas Holz, Melanie Huml, Andreas Jäckel, Manuel Knoll, Harald Kühn, Helmut Schnotz, Werner Stieglitz, Martin Stock, Florian Streibl, Felix Locke, Anton Rittel, Martin Behringer, Martin Brunnhuber, Susann Enders, Stefan Frühbeißer, Johann Groß, Wolfgang Hauber, Bernhard Heinisch, Alexander Hold, Marina Jakob, Nikolaus Kraus, Josef Lausch, Christian Lindinger, Rainer Ludwig, Ulrike Müller, Michael Piazolo, Bernhard Pohl, Julian Preidl, Martin Rosenberger, Markus Saller, Martin Scharf, Werner Schießl, Gabi Schmidt, Johanna Schramm, Roswitha Toso, Roland Weigert, Jutta Widmann, Benno Zierer, Felix von Zobel, Thomas Zöller
Die Staatsregierung wird aufgefordert, im Zuge der Reform des Bayerischen Kinderbildungs- und -betreuungsgesetzes (BayKiBiG) ein Konzept für eine Weiterentwicklung der Datenerhebung und -auswertung im Bereich der Kindertagesbetreuung zu entwickeln. Dabei soll geprüft werden, wie die vorhandene digitale Fachanwendung KiBiG.web als zentrale digitale Grundlage beziehungsweise als Erhebungsinstrument genutzt und bedarfsgerecht weiterentwickelt werden kann, um keine zusätzliche Bürokratie zu erzeugen.
Insbesondere soll geprüft werden, ob und wie belastbare und vergleichbare Aussagen zu folgenden Bereichen getroffen werden können:
- Höhe der Elternbeiträge und deren regionale Unterschiede,
- Umfang der von Trägern und Kommunen zu tragenden Kosten unter Berücksichtigung der öffentlichen Förderanteile von Freistaat, Kommunen und weiteren Kostenträgern,
- Besondere Bedarfe der Einrichtungsarten, verschiedenen Träger, und in bestimmten Regionen.
Hierzu sollen einheitliche Definitionen, Abgrenzungen und Berechnungsmethoden entwickelt werden, die eine sachgerechte Vergleichbarkeit der erhobenen Daten gewährleisten. Die Konzeption, methodische Ausgestaltung und Auswertung der Erhebung soll unter Einbeziehung wissenschaftlicher Expertise erfolgen.
Die Erhebung soll, soweit möglich, auf bereits bestehenden Meldestrukturen aufsetzen, datenschutzkonform erfolgen und mit möglichst geringem bürokratischem Zusatzaufwand für Träger, Kommunen und Einrichtungen verbunden sein. Hierfür ist insbesondere auf Stichprobenerhebungen zurückzugreifen.
Über das entwickelte Konzept ist dem Landtag bis zum 31.12.2027 zu berichten, über die Ergebnisse der Erhebung soll dem Landtag spätestens zum 01.11.2030 berichtet werden. Die zur Umsetzung erforderlichen Stellen und Mittel werden bereitgestellt.
Mit der Reform des BayKiBiG setzt Bayern einmal mehr einen wichtigen Impuls für die Weiterentwicklung der frühkindlichen Bildung, Betreuung und Erziehung. Die Reform stärkt die Leistungsfähigkeit des bayerischen Kitasystems und schafft zeitgemäße Rahmenbedingungen für Kinder, Familien, Träger und Kommunen gleichermaßen.
Die laufende Weiterentwicklung des BayKiBiG bietet gleichzeitig Gelegenheit, dass künftige Entscheidungen über die Kita-Finanzierung noch besser auf einer verlässlichen und belastbaren Grundlage getroffen werden können.
Zwar liegen bereits zahlreiche Daten zur Förderung und zur Struktur der Kindertagesbetreuung vor. Diese lassen aber nur beschränkt Rückschlüsse auf die tatsächlichen Kosten- und Finanzierungsstrukturen. Dies gilt insbesondere für die von Trägern und Kommunen zu tragenden Kosten für Kindertagesbetreuung und die daraus abgeleitete Höhe der Elternbeiträge.
Die Ermittlung der Kosten ist aufgrund unterschiedlicher Trägerstrukturen, Buchungssysteme, Kostenabgrenzungen und örtlicher Rahmenbedingungen methodisch anspruchsvoll. Die Einbeziehung wissenschaftlicher Expertise kann dazu beitragen, eine Methodik zu entwickeln, die den unterschiedlichen Rahmenbedingungen angemessen Rechnung trägt und zugleich eine hohe Akzeptanz bei Freistaat, Kommunen und Trägern gewährleistet.
Die bestehende digitale Fachanwendung KiBiG.web bietet hierfür eine hervorragende Grundlage. Indem sie gezielt als digitales Erhebungsinstrument weiterentwickelt und, soweit erforderlich, um ergänzende Erhebungsverfahren erweitert wird, können vorhandene Strukturen effizient genutzt, Doppelaufwände vermieden und die Aussagekraft der verfügbaren Daten deutlich erhöht werden. Dabei muss sichergestellt werden, dass die Erhebung datenschutzkonform erfolgt und für Träger, Kommunen und Einrichtungen mit möglichst geringem zusätzlichem bürokratischem Aufwand verbunden ist.
Eine belastbare Datengrundlage verbessert die Planungs- und Steuerungsfähigkeit von Freistaat, Kommunen und Trägern, schafft mehr Transparenz über regionale und strukturelle Unterschiede und legt das Fundament für eine evidenzbasierte Weiterentwicklung der Förderarchitektur. Sie ermöglicht es zugleich, die unterschiedlichen Finanzierungsanteile und Belastungen der beteiligten Ebenen nachvollziehbar abzubilden.
