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Fortentwicklung des Konzepts Bayern gegen Gewalt

07.07.2026 - Antrag |

Initiatoren:
Thomas Huber, Winfried Bausback, Martina Gießübel, Josef Heisl, Melanie Huml, Andreas Jäckel, Helmut Schnotz, Florian Streibl, Felix Locke, Roswitha Toso, Martin Behringer, Martin Brunnhuber, Susann Enders, Stefan Frühbeißer, Johann Groß, Wolfgang Hauber, Bernhard Heinisch, Alexander Hold, Marina Jakob, Nikolaus Kraus, Josef Lausch, Christian Lindinger, Rainer Ludwig, Ulrike Müller, Michael Piazolo, Bernhard Pohl, Julian Preidl, Anton Rittel, Martin Rosenberger, Markus Saller, Martin Scharf, Werner Schießl, Gabi Schmidt, Johanna Schramm, Roland Weigert, Jutta Widmann, Benno Zierer, Felix von Zobel, Thomas Zöller

Die Staatsregierung wird aufgefordert, das Konzept -Bayern gegen Gewalt- ressortübergreifend und unter Berücksichtigung der Richtline (EU) 2024/1385 des Europäischen Parlaments und des Rates zur Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt, des Gesetzes zur Sicherung des Zugangs zu Schutz und Beratung bei geschlechtsspezifischer und häuslicher Gewalt (Gewalthilfegesetz) und des Gesetzes zum zivilrechtlichen Schutz vor Gewalttaten und Nachstellungen (Gewaltschutzgesetz) zu aktualisieren, fortzuentwickeln und auf der Internetseite www.bayern-gegen-gewalt.de zu veröffentlichen.



Der bayerische 3-Stufen-Plan zur Umsetzung von Maßnahmen im Bereich des Gewaltschutzes und der Gewaltprävention wurde ab dem Jahr 2018 im Hinblick auf das am 1. Februar 2018 in Kraft getretene Übereinkommen des Europarats zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt (Istanbul-Konvention) umgesetzt und in der Folgezeit ressortübergreifend als Konzept -Bayern gegen Gewalt- fortgeführt.


Aktuelle Entwicklungen wie die am 13. Juni 2024 in Kraft getretene EU-Richtlinie zur Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häusliche Gewalt, das am 28. Februar 2025 in Kraft getretene Gewalthilfegesetz und die beschlossenen und angestrebten Änderungen des Gewaltschutzgesetzes im Hinblick auf elektronische Aufenthaltsüberwachung, Täterarbeit und Hochrisikofälle bedingen eine Aktualisierung und Fortschreibung des Konzepts Bayern gegen Gewalt.


Zur Umsetzung sollen vorhandene Strukturen, insbesondere die Interministerielle Arbeitsgruppe Gewaltschutz und Gewaltprävention und die Landeskoordinierungsstelle Bayern gegen Gewalt, genutzt werden.

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