Alexander Flierl, Petra Högl, Gerhard Hopp, Tanja Schorer-Dremel, Martin Wagle, Volker Bauer, Andrea Behr, Franc Dierl, Leo Dietz, Thomas Holz, Petra Loibl, Florian Streibl, Felix Locke, Marina Jakob, Martin Behringer, Martin Brunnhuber, Susann Enders, Stefan Frühbeißer, Johann Groß, Wolfgang Hauber, Bernhard Heinisch, Alexander Hold, Nikolaus Kraus, Josef Lausch, Christian Lindinger, Rainer Ludwig, Ulrike Müller, Michael Piazolo, Bernhard Pohl, Julian Preidl, Anton Rittel, Martin Rosenberger, Markus Saller, Martin Scharf, Werner Schießl, Gabi Schmidt, Johanna Schramm, Roswitha Toso, Roland Weigert, Jutta Widmann, Benno Zierer, Felix von Zobel, Thomas Zöller
Die Staatsregierung wird aufgefordert, sich weiterhin und auch künftig auf Bundesebene sowie im Rahmen laufender und künftiger Konsultationen der Europäischen Union zur Weiterentwicklung des europäischen Naturschutzrechts, insbesondere der Richtlinie 92/43/EWG zur Erhaltung der natürlichen Lebensräume sowie der wildlebenden Tiere und Pflanzen (FFH-Richtlinie) und der Richtlinie 2009/147/EG über die Erhaltung der wildlebenden Vogelarten (Vogelschutzrichtlinie), für eine stärkere Berücksichtigung regionaler Gegebenheiten und praktischer Erfordernisse einzusetzen.
Insbesondere soll die Staatsregierung gegenüber der Bundesregierung und den europäischen Institutionen darauf hinwirken, dass der Schutzstatus von Tierarten, deren Bestände sich in weiten Teilen Europas und insbesondere in Bayern dauerhaft positiv entwickelt haben und die zunehmend zu erheblichen Nutzungskonflikten führen abgesenkt wird.
Dies betrifft vor allem die Anpassung der unionsrechtlichen Schutzvorgaben für z.B. folgende Konflikttierarten:
o Fischotter,
o Biber,
o Kormoran sowie
o Saatkrähe.
Die Staatsregierung wird zu dem aufgefordert darauf hinzuwirken, dass die europäischen Rechtsvorschriften den Mitgliedstaaten und Regionen künftig größere Handlungsspielräume für ein wirksames Bestandsmanagement eröffnen und sich für eine rechtssichere und praxistaugliche Ausgestaltung von Ausnahmeregelungen einzusetzen, damit notwendige Entnahmen konfliktträchtiger Arten in begründeten Fällen unbürokratischer und schneller ermöglicht werden können.
Die europäische Natur- und Artenschutzpolitik hat in den vergangenen Jahrzehnten wesentlich dazu beigetragen, zahlreiche Tierarten in ihrem Bestand zu sichern und teilweise deutliche Bestandszuwächse zu ermöglichen. Dieser Erfolg des Naturschutzes muss anerkannt werden.
Gleichzeitig haben sich bei verschiedenen Arten erhebliche Nutzungskonflikte entwickelt. Insbesondere in Bayern führen die Bestandsdichten von Fischotter, Biber, Kormoran und Saatkrähe zunehmend zu Belastungen für Teichwirtschaft, Fischerei, Landwirtschaft, kommunale Infrastruktur sowie weitere Formen der Landnutzung.
So verursachen Fischotter und Kormorane erhebliche Schäden an Fischbeständen und gefährden die wirtschaftliche Existenz zahlreicher Teich- und Fischereibetriebe. Der Biber führt trotz seines ökologischen Nutzens regelmäßig zu Schäden an Gewässern, Hochwasserschutzeinrichtungen sowie land- und forstwirtschaftlichen Flächen. Auch bei Saatkrähen nehmen Nutzungskonflikte und Schäden in einzelnen Regionen deutlich zu.
Die derzeitigen europäischen Schutzvorgaben erschweren vielfach ein wirksames und zeitnahes Bestandsmanagement. Vor dem Hintergrund erfolgreicher Bestandsentwicklungen erscheint es sachgerecht, den Schutzstatus dieser Arten regelmäßig zu überprüfen und dort anzupassen, wo ein günstiger Erhaltungszustand dauerhaft erreicht wurde.
Ziel muss ein ausgewogenes Verhältnis zwischen den berechtigten Belangen des Arten- und Naturschutzes einerseits sowie den Interessen der Landnutzer, der Teichwirtschaft, der Fischerei, der Land- und Forstwirtschaft und der betroffenen Kommunen andererseits sein. Hierfür bedarf es größerer Handlungsspielräume für die Mitgliedstaaten und Regionen sowie praxistauglicher Regelungen für notwendige Entnahmen.
Der Freistaat Bayern soll sich deshalb gegenüber Bund und Europäischer Union für eine entsprechende Weiterentwicklung des europäischen Naturschutzrechts einsetzen.
