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Fischerei und Prädatoren II - Zum Kormoran

25.06.2026 - Schriftliche Anfrage |

Initiatoren:
Volker Bauer

Nicht nur die Teichwirtschaft, sondern auch der - heute vor allem ehrenamtliche - Besatz unserer Gewässer hat im Freistaat Jahrhunderte Tradition. Durch das Wirken der Fischer und Teichwirte entstand eine in vielfacher Weise wertvolle Kulturlandschaft. Von Artenvielfalt, über nachhaltige Speisefische bis Hochwasserschutz. All dies wird durch Prädatoren bedroht. Allein durch den Kormoran, um dessen Management sich der Freistaat seit einigen Jahren bemüht, entstehen drei Tonnen Fraßschäden - pro Tag! Zwar werden in einzelnen bayerischen Landkreisen 700+ Kormorane pro Jagdjahr entnommen. Aber auch Nutria, Fischotter und - mit Blick auf Infrastruktur - Biber machen Teichwirten und Fischern zu schaffen. Insbesondere in Ostbayern geht die Zahl der Teiche dramatisch zurück - mit Auswirkungen auf den Preis für Setzlinge und schlussendlich auch Speisekarpfen.


Angesichts dieser negativen Entwicklung, die oftmals im deutlichen Gegensatz zu den Prädatoren-Schutzregelungen auf nationaler und EU-Ebene steht - frage ich die Staatsregierung:



Zum Kormoran


1. Ist durch das Kormoranmanagement im Rahmen der AAV eine Reduktion 
a) des Bestands zu beobachten
b) generierter Schäden zu beobachten 
oder - angesichts nicht flächendeckenden Managements - lediglich ein Ausweichverhalten der Brutkolonien-


2. In wie vielen Jagdrevieren erfolgt eine regelmäßige Kormoranbejagung im Rahmen der AAV-


3. Welche Motivation der Jagdpächter zur weidmännisch herausfordernden Kormoranjagd (s. erschwerte tierwohlgerechte Jagd durch das Verbot schwerer Bleimunition, Pressekampagnen privater Vogelschützer bei Auffinden nicht weidgerecht erlegter Tiere vs. Fraßschäden bei den Fischereivereinen und Teichwirten) wird durch die Staatsregierung erkannt-


4. Welche Anreizmöglichkeiten sieht die Staatsregierung um Revierpächter vermehrt dazu zu motivieren, selbst verstärkt Kormorane im Rahmen bestehender AAV-Regelungen zu bejagen oder eine solche Bejagung Dritten durch Begehungsschein zu gestatten- (siehe z.B. Aufwandsentschädigung - durch wen- - Förderung der Jagdhundeausbildung auf Wasservögel etc.)


5. Im Freistaat bestehen 9943 Kilometer Gewässer 1. + 2. Ordnung. Rund 4.000km² (vgl. 200m Bejagungszone am Ufer) stünden folglich für die Kormoranjagd zur Verfügung, wenn nicht noch Vogelschutzgebiete, befriedete Bezirke et al abgezogen werden müssten. 
a) Auf wie vielen km² kann im Freistaat an Gewässern 1.+2. Ordnung der Kormoran gemäß AAV bejagt werden-
b) Auf vielen km² sind Vogelschutzgebiete hinderlich-
c) Erkennt die Staatsregierung hier angesichts der Annahme, dass in den letzten Jahren die durchschnittlichen Abschusszahlen stagnieren, die Schadsummen jedoch stiegen, die Notwendigkeit 
ca) die AAV nachzustellen-
cb) sich für eine Änderung des Schutzstatus- des Kormorans auf EU-Ebene einzusetzen-

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