Bernhard Seidenath, Thomas Huber, Winfried Bausback, Tanja Schorer-Dremel, Andrea Behr, Thorsten Freudenberger, Martina Gießübel, Josef Heisl, Melanie Huml, Andreas Jäckel, Stefan Meyer, Martin Mittag, Helmut Schnotz, Sascha Schnürer, Carolina Trautner, Florian Streibl, Felix Locke, Susann Enders, Martin Behringer, Martin Brunnhuber, Stefan Frühbeißer, Johann Groß, Wolfgang Hauber, Bernhard Heinisch, Alexander Hold, Marina Jakob, Nikolaus Kraus, Josef Lausch, Christian Lindinger, Rainer Ludwig, Ulrike Müller, Michael Piazolo, Bernhard Pohl, Julian Preidl, Anton Rittel, Martin Rosenberger, Markus Saller, Martin Scharf, Werner Schießl, Gabi Schmidt, Johanna Schramm, Roswitha Toso, Roland Weigert, Jutta Widmann, Benno Zierer, Felix von Zobel, Thomas Zöller
Die Staatsregierung wird aufgefordert, sich auf Bundesebene für Regelungen zur Sicherung der Finanzierung psychotherapeutischen Weiterbildung im ambulanten und stationären Bereich einzusetzen.
Die ambulante psychotherapeutische Versorgung in Deutschland und Bayern ist gerade für Kinder und Jugendliche in einigen Regionen nicht optimal. Für Kinder und Jugendliche ist die Situation in Bayern besonders kritisch: Die durchschnittliche Wartezeit vom Erstkontakt bis zum Beginn einer Richtlinientherapie beträgt in Bayern rund 97 Tage - bundesweit liegt sie bei etwa 28 Wochen. Im Frühjahr 2025 wurden 13 Planungsbereiche für Kinder- und Jugendpsychotherapeutinnen und -therapeuten in Bayern mit besonders langen Wartezeiten identifiziert - bis Oktober 2025 wurde jedoch lediglich 38 % des identifizierten Bedarfs durch die Zulassungsausschüsse tatsächlich besetzt.
Zahlreiche Planungsbereiche gelten rechnerisch als -überversorgt" und sind mit Zulassungssperren belegt - obwohl die betroffenen Praxen vollständig ausgelastet sind und neue Patientinnen und Patienten teils monatelang auf Wartelisten geführt werden. Diese Diskrepanz zwischen Planungsfiktion und Versorgungsrealität betrifft den Kinder- und Jugendbereich besonders gravierend.
In Bayern bestehen erhebliche Unterschiede zwischen urbanen Ballungsräumen und ländlichen Regionen. Während die Wartezeit in München im Schnitt bei rund 82 Tagen liegt, warten Kinder und Familien in Oberfranken oder der Oberpfalz deutlich länger. Hinzu kommen in ländlichen Räumen lange Anfahrtswege, die für Kinder und Familien ohne eigenes Fahrzeug eine zusätzliche, häufig unzumutbare Hürde darstellen.
Mit der Reform des Psychotherapeutengesetzes (PsychThG) wurde eine neue, universitär verankerte Ausbildung eingeführt. Die Weiterbildung soll im ambulanten und stationären Bereich stattfinden. Im ambulanten Bereich stehen den Praxen und Weiterbildungsambulanzen durch wirtschaftlichen Druck aufgrund niedriger Honorare keine ausreichenden Mittel für die Anstellung von Weiterbildungsassistenten zur Verfügung. Sie bräuchten ähnlich wie die Hausärzte eine zusätzliche Förderung. Im stationären Bereich benötigen die psychiatrischen und psychosomatischen Kliniken für eine Übergangszeit die Möglichkeit, zusätzliche Weiterbildungsstellen gegenüber den Krankenkassen abzurechnen, so wie dies zurückliegend bereits im Bundesrat gefordert wurde. Ohne diese Fördermaßnahmen wird es zukünftig - insbesondere im Kinder- und Jugendbereich - , deutlich zu wenig Weiterbildungskapazitäten geben. Dies hätte unmittelbare Folgen für die Versorgung der nächsten Generation. Deshalb muss auch hier mit Anreizsystemen gearbeitet werden.
Frühzeitige psychotherapeutische Behandlung von Kindern und Jugendlichen ist eine der wirksamsten Investitionen in die gesellschaftliche Zukunft. Sie verhindert Chronifizierung, sichert schulische und berufliche Teilhabe, reduziert stationäre Folgebehandlungen und spart langfristig erhebliche Kosten im Gesundheits-, Sozial- und Bildungssystem. Jede Woche unnötiger Wartezeit ist eine verpasste Chance - mit potenziell langfristigen Folgen für die Betroffenen und die Gesellschaft.
