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Ambulante Psychotherapie sichern III: Verbesserung der psychotherapeutischen Versorgung in Senioren- und Pflegeeinrichtungen

11.06.2026 - Antrag |

Initiatoren:
Andrea Behr, Bernhard Seidenath, Thomas Huber, Winfried Bausback, Tanja Schorer-Dremel, Thorsten Freudenberger, Martina Gießübel, Josef Heisl, Melanie Huml, Andreas Jäckel, Stefan Meyer, Martin Mittag, Helmut Schnotz, Sascha Schnürer, Carolina Trautner, Florian Streibl, Felix Locke, Susann Enders, Martin Behringer, Martin Brunnhuber, Stefan Frühbeißer, Johann Groß, Wolfgang Hauber, Bernhard Heinisch, Alexander Hold, Marina Jakob, Nikolaus Kraus, Josef Lausch, Christian Lindinger, Rainer Ludwig, Ulrike Müller, Michael Piazolo, Bernhard Pohl, Julian Preidl, Anton Rittel, Martin Rosenberger, Markus Saller, Martin Scharf, Werner Schießl, Gabi Schmidt, Johanna Schramm, Roswitha Toso, Roland Weigert, Jutta Widmann, Benno Zierer, Felix von Zobel, Thomas Zöller

Die Staatsregierung wird aufgefordert, sich auf Bundesebene dafür einzusetzen, dass die Honorierung psychiatrischer und psychologischer Leistungen für Hausbesuche in Senioren- und Pflegeeinrichtungen von bestehenden Budgetbegrenzungen ausgenommen wird.


Ziel ist es, die Versorgungssituation von Seniorinnen und Senioren mit psychischen Erkrankungen nachhaltig zu verbessern und Anreize für eine verstärkte therapeutische Betreuung in stationären Pflegeeinrichtungen zu schaffen.



Die psychotherapeutische Versorgung, die auf den Bedarf der Patientinnen und Patienten abgestimmt ist, steht momentan vor großen strukturellen Problemen. Dabei zeigt sich besonders, dass die aktuellen Änderungen im Abrechnungssystem dazu führen, dass vor allem besonders schutzbedürftige Gruppen, wie etwa ältere Menschen, oft schlechter versorgt werden.


Der Erweiterte Bewertungsausschuss hat am 11. März 2026 beschlossen, die Vergütung für ambulante psychotherapeutische Leistungen ab dem 01.04.2026 um 4,5% abzusenken. Diese Entscheidung wird von der Kassenärztlichen Bundesvereinigung und den Psychotherapeutenkammern stark kritisiert, weil sie die schon schwierige Versorgungslage zusätzlich belastet. Die Kürzungen betreffen fast alle psychotherapeutischen Leistungen und kommen gerade in einer Zeit, in der der Bedarf steigt, wie ein deutliches Signal nach unten. Fachverbände warnen gemeinsam davor, dass dadurch vor allem die ambulante Versorgung leidet und sich die Behandlungssituation für Patienten weiter verschlechtert.


Vor allem ältere Menschen sind davon besonders betroffen. Wegen mehrerer Krankheiten, Demenz und sozialen Belastungen brauchen sie mehr psychotherapeutische Hilfe. Gleichzeitig haben sie oft Schwierigkeiten, die ambulante Versorgung zu erreichen, weil sie weniger mobil sind. 


Zudem sind aufsuchende Behandlungen in Senioren- und Pflegeeinrichtungen mit einem erheblichen zeitlichen und organisatorischen Mehraufwand verbunden. Die bestehende Budgetierung führt dazu, dass diese Leistungen wirtschaftlich immer weniger tragfähig sind und daher nicht in ausreichendem Umfang angeboten werden.


Die Herausnahme entsprechender Leistungen aus der Budgetierung stellt daher ein geeignetes und zielgerichtetes Instrument dar, um Fehlanreize zu beseitigen und die Versorgung in Pflegeeinrichtungen nachhaltig zu verbessern. Vergleichbare Anreizmechanismen haben sich bereits in anderen Versorgungsbereichen, insbesondere in der Kindermedizin, als wirksam erwiesen.

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