Klaus Holetschek, Bernhard Seidenath, Kerstin Schreyer, Tanja Schorer-Dremel, Martin Wagle, Andrea Behr, Stefan Ebner, Thorsten Freudenberger, Andreas Kaufmann, Stefan Meyer, Benjamin Miskowitsch, Martin Mittag, Walter Nussel, Jenny Schack, Josef Schmid, Helmut Schnotz, Sascha Schnürer, Carolina Trautner, Steffen Vogel, Florian Streibl, Felix Locke, Susann Enders, Martin Behringer, Martin Brunnhuber, Stefan Frühbeißer, Johann Groß, Wolfgang Hauber, Bernhard Heinisch, Alexander Hold, Marina Jakob, Nikolaus Kraus, Josef Lausch, Christian Lindinger, Rainer Ludwig, Ulrike Müller, Michael Piazolo, Bernhard Pohl, Julian Preidl, Anton Rittel, Martin Rosenberger, Markus Saller, Martin Scharf, Werner Schießl, Gabi Schmidt, Johanna Schramm, Roswitha Toso, Roland Weigert, Jutta Widmann, Benno Zierer, Felix von Zobel, Thomas Zöller
Die Staatsregierung wird aufgefordert, sich auf Bundesebene dafür einzusetzen, dass die im Entwurf des GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetzes (BStabG) geplanten innovationsfeindlichen Markteingriffe - insbesondere der dynamisierte Herstellerabschlag - gestrichen oder mindestens abgemildert werden, um Planungssicherheit und Investitionsanreize für die pharmazeutische Industrie in Deutschland zu erhalten.
Der Landtag verweist auf den Landtagsbeschluss unter der Drs. 19/83 und fordert die Staatsregierung auf, sich gegenüber der Bundesregierung dafür einzusetzen, dass die im Koalitionsvertrag und in der Nationalen Pharmastrategie 2023 formulierten Ziele zur Stärkung des Pharmastandorts Deutschland umgesetzt werden und ein konstruktiver Dialog mit der Industrie geführt wird, um die notwendigen Rahmenbedingungen für Versorgungssicherheit, Innovation, Produktion und Sicherung von Arbeitsplätzen zu schaffen.
Die pharmazeutische Industrie ist für den Freistaat Bayern und ganz Deutschland keine bloße Kostenstelle in der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV), sondern eine Korsettstange der industriellen Gesundheitswirtschaft, ein Stabilitätsanker der Wirtschaft insgesamt und Garant für Resilienz in der Gesundheitsversorgung. Für die bayerische Staatsregierung sind Biotech und Biomed zentrale Anker der Hightech- und Highmed-Agenda. Mit massiven Investitionen - wie der Milliarden-Investition von Daiichi Sankyo in Pfaffenhofen/Ilm, dem 300-Millionen-Euro-Zentrum von Roche in Penzberg, den 600 Millionen Euro für den Max-Planck-Campus in Martinsried oder Fraunhofer-Ansiedlungen - macht Bayern vor, wie man Innovationen und Global Player im Land hält. Wer die Arzneimittelhersteller nun einseitig als reinen GKV-Kostenfaktor abwertet und belastet, riskiert eine Abwanderung, die den Standort dreifach trifft: wirtschaftspolitisch, gesundheitspolitisch und arbeitsmarktpolitisch.
Die Arzneimittelversorgung ist für die Menschen von elementarer Bedeutung. Die Rahmenbedingungen müssen daher so gesetzt sein, dass ein weiteres Abwandern der Pharmaindustrie verhindert wird. Der Landtag hat dazu zu Beginn der Legislaturperiode beschlossen (Drs. 19/83), dass der Freistaat weiterhin sein Mögliches tun soll, um die Produktion - zumindest lebenswichtiger - Arzneimittel und ihrer Wirkstoffe zu ganz wesentlichen Teilen wieder ins (europäische) Inland zurückzuverlagern. Wie auch die erst kürzlich in der EU geeinte Critical Medicines Alliance nachdrücklich unterstreicht, ist eine starke und am Standort verwurzelte Pharmaindustrie unabdingbar für unsere strategische Autonomie und eine sichere Versorgung der Patientinnen und Patienten.
Die im BStabG geplanten Eingriffe erschüttern das Vertrauen der Wirtschaft in den Standort Deutschland. Im Koalitionsvertrag und in der Nationalen Pharmastrategie 2023 war noch das klare Ziel verankert, Deutschland wieder zum innovativsten Pharmastandort der Welt zu machen. Dafür wurde der Branche unter anderem die Stabilisierung der Herstellerabschläge zugesagt. Mit dem nun vorliegenden Kabinettsbeschluss wird dieser Pharma-Dialog ad absurdum geführt. Das geplante Vorgehen der Bundesregierung zerstört die Planungssicherheit für milliardenschwere Investitionsprojekte und bündelt eine ganze Reihe massiver und innovationsfeindlicher Markteingriffe, die in ihrer Summe das bewährte System der evidenzbasierten Nutzenbewertung aus dem AMNOG aushöhlen. Folgende Maßnahmen treffen die Branche besonders hart:
- Rabattverträge im Patentmarkt: Die geplante Verordnungssteuerung über Rabattverträge für therapeutisch vergleichbare Patentarzneimittel greift tief in die Therapiehoheit ein und entwertet Innovationen, die ihren Zusatznutzen bewiesen haben.
- Abschläge auf Impfstoffe: Ein zusätzlicher 7-Prozent-Abschlag auf patentgeschützte Impfstoffe bestraft ausgerechnet den Bereich der Prävention, der für die Resilienz der Bevölkerung elementar ist.
- Verschärfung der Preis-Mengen-Regelung: Die Einführung gesetzlicher Algorithmen beschneidet die benötigte Flexibilität in den Verhandlungen und führt zu starren, wirklichkeitsfremden Preisdiktaten.
- Abschläge bei DiGAs: Mengenabhängige Abschläge von bis zu 30 Prozent und starre Höchstbeträge konterkarieren die Digitalstrategie, bremsen Start-ups aus und richten maximalen Flurschaden am Standort an, ohne nennenswerte Einsparungen für die Kassen zu bringen.
Das mit Abstand gravierendste Instrument dieses Gesetzes ist der geplante dynamisierte Herstellerabschlag. Mit einem hohen Startwert von 10,5 Prozent und erratischen, nicht vorhersehbaren Steigerungen - Branchenprognosen gehen von einer möglichen Verfünffachung der Belastung bis 2030 aus - entzieht diese Regelung der forschenden Industrie jegliche Grundlage für langfristige Investitionsentscheidungen. Ein derart unberechenbarer Zwangsrabatt zwingt international agierende Unternehmen geradezu dazu, die frühe Markteinführung neuer Medikamente in Deutschland auszusetzen - nicht zuletzt, weil große Märkte wie die USA direkt auf die deutschen Preise referenzieren. Im weiteren Verfahren muss daher zwingend von der reinen Produktbetrachtung zu einer unternehmensbezogenen Portfolio-Betrachtung gewechselt werden, die das tatsächliche Engagement vor Ort honoriert. Nur wenn auch der Bestandsmarkt davon profitiert, können die schlimmsten investitionshemmenden Härten noch abgefedert werden.
