Antragssuche

Auswirkungen eines möglichen Beitritts der Ukraine in die EU

10.06.2026 - Antrag |

Initiatoren:
Petra Högl, Alexander Flierl, Gerhard Hopp, Tanja Schorer-Dremel, Martin Wagle, Volker Bauer, Andrea Behr, Franc Dierl, Leo Dietz, Alex Dorow, Karl Freller, Sebastian Friesinger, Thomas Holz, Andreas Kaufmann, Petra Loibl, Thomas Pirner, Sascha Schnürer, Thorsten Schwab, Peter Wachler, Kristan Freiherr von Waldenfels, Florian Streibl, Felix Locke, Ulrike Müller, Martin Behringer, Martin Brunnhuber, Susann Enders, Stefan Frühbeißer, Johann Groß, Wolfgang Hauber, Bernhard Heinisch, Alexander Hold, Marina Jakob, Nikolaus Kraus, Josef Lausch, Christian Lindinger, Rainer Ludwig, Michael Piazolo, Bernhard Pohl, Julian Preidl, Anton Rittel, Martin Rosenberger, Markus Saller, Martin Scharf, Werner Schießl, Gabi Schmidt, Johanna Schramm, Roswitha Toso, Roland Weigert, Jutta Widmann, Benno Zierer, Felix von Zobel, Thomas Zöller

Die Staatsregierung wird aufgefordert, im Ausschuss für Ernährung, Landwirtschaft, Forsten und Tourismus und schriftlich über den aktuellen Stand der Beitrittsverhandlungen der Ukraine mit der EU zu berichten. Dabei ist insbesondere auf das Kapitel 11 -Landwirtschaft und ländliche Entwicklung- einzugehen.


Folgende Aspekte sind detailliert darzustellen:



  • Die agrarstrukturellen Unterschiede zwischen bayerischer und ukrainischer Landwirtschaft sowie deren Auswirkungen auf die Wettbewerbsfähigkeit bayerischer Landwirte.

  • Mögliche Auswirkungen auf die bayerischen Forschungs-, Förder- und Verwaltungsstrukturen.

  • Die erwarteten Auswirkungen eines EU-Beitritts der Ukraine auf die bayerische Landwirtschaft, insbesondere





    1. der Wettbewerbsdruck auf einzelne landwirtschaftlichen Produkten,

    2. mögliche Chancen für bayerische Produzenten,

    3. die Architektur und zukünftige Förderstruktur der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP)





  • Die Möglichkeiten der Staatsregierung zur Sicherung der Interessen der bayerischen Landwirtschaft auf EU-Ebene, insbesondere notwendige Übergangsregelungen und Forderungen zur Anpassung der GAP.



Die Ukraine strebt nach dem EU-Beitrittsantrag im Februar 2022 und der Erlangung des Kandidatenstatus im Juni 2022 einen Beitritt bis 2027 an. Offizielle Beitrittsverhandlungen begannen im Juni 2024 und gerieten durch das Veto von Ungarn ins Stocken. Nach der Wahl
in Ungarn, wird ein anderer Kurs Ungarns immer deutlicher, was die Sorge der bayerischen Landwirte wieder an Aktualität gewinnen lässt. Deshalb fordern wir die Staatsregierung auf, eine Lagebewertung zur Verfügung zu stellen und somit Spekulationen und der Verbreitung
alternativer Fakten im vorpolitischen und politischen Raum vorzubeugen.


Die Struktur der Landwirtschaft in der Ukraine ist geprägt von sehr großen landwirtschaftlichen Betrieben, die auf Grund der Vorteile bei den Erzeugungskosten als massive Konkurrenz zur kleinbäuerlichen Struktur in Bayern und auch dem Rest der EU gesehen werden. Daneben gibt es große Vorbehalte im Hinblick auf die Erzeugungsprozesse (z.B. Einsatz von Pflanzenschutzmitteln).


Die heimischen Landwirte befürchten, dass die Märkte für landwirtschaftliche Produkte von ukrainischen Erzeugnissen regelrecht überschwemmt werden, was einen massiven Preisverfall auslösen könnte. Bereits jetzt führen zollfreie Exporte von landwirtschaftlichen Erzeugnissen in die EU zu großen Vorbehalten und Bedenken seitens der Bauernschaft und werden für schlechte Preise verantwortlich gemacht.


Entscheidend ist dabei auch, ob die Landwirte in der Ukraine von der EU-Flächenbeihilfe profitieren werden, was bestehende Finanzierungsinstrumente der EU auf den Prüfstand stellen würde.


Vor diesem Hintergrund ist es geboten, die im Antrag formulierten Aspekte darzustellen und zu erörtern.

Zurück zur Übersicht