Alexander Flierl, Tanja Schorer-Dremel, Volker Bauer, Andrea Behr, Franc Dierl, Leo Dietz, Thomas Holz, Petra Loibl, Florian Streibl, Felix Locke, Marina Jakob, Martin Behringer, Martin Brunnhuber, Susann Enders, Stefan Frühbeißer, Johann Groß, Wolfgang Hauber, Bernhard Heinisch, Alexander Hold, Nikolaus Kraus, Josef Lausch, Christian Lindinger, Rainer Ludwig, Ulrike Müller, Michael Piazolo, Bernhard Pohl, Julian Preidl, Anton Rittel, Martin Rosenberger, Markus Saller, Martin Scharf, Werner Schießl, Gabi Schmidt, Johanna Schramm, Roland Weigert, Roswitha Toso, Jutta Widmann, Benno Zierer, Felix von Zobel, Thomas Zöller
Der Landtag unterstützt die Staatsregierung in der Haltung, dass ein Verbot von Kalkstickstoff als Düngemittel im Rahmen der REACH-Verordnung unverhältnismäßig ist.
Die Staatsregierung wird daher aufgefordert, sich weiterhin
1. für eine differenzierte Betrachtung einzusetzen, die auch den jahrzehntelangen sicheren Einsatz in der Landwirtschaft und die Bedeutung von Calciumcyanamid als industriellen Grundstoff für strategisch relevante Wertschöpfungsketten berücksichtigt;
2. im Sinne der europäischen strategischen Autonomie und Versorgungssicherheit darauf hinzuwirken, dass durch regulatorische Maßnahmen keine neuen einseitigen Importabhängigkeiten entstehen;
3. dem Landtag über neue Entwicklungen in Bezug auf den Beschränkungsvorschlag zu berichten.
Die European Chemicals Agency (ECHA) hat im Rahmen eines Annex-XV-Dossiers die Risiken von Calciumcyanamid im Kontext der REACH-Verordnung bewertet und eine weitreichende Beschränkung als Düngemittel in Betracht gezogen. Dabei wird eingeräumt, dass nicht abschließend geklärt sei, ob ein Verbot positive, neutrale oder sogar negative Auswirkungen auf Umwelt und Ökosysteme hätte.
Kalkstickstoff wird seit über 100 Jahren in der Landwirtschaft eingesetzt. Trotz dieser langjährigen Anwendungspraxis sind keine systematischen, flächendeckenden negativen Umweltauswirkungen belegt worden. Gleichzeitig leistet der Stoff einen wichtigen Beitrag zu einer nachhaltigen Bodenbewirtschaftung, unter anderem durch seine spezifischen Wirkungen auf Bodenorganismen und seine besondere Stellung im Nährstoffmanagement.
Eine pauschale Beschränkung würde jedoch weit über die landwirtschaftliche Nutzung hinausreichen. Calciumcyanamid ist ein zentraler Ausgangsstoff für zahlreiche industrielle Wertschöpfungsketten. Dazu zählen unter anderem:
- Vorprodukte für pharmazeutische und diagnostische Anwendungen (z. B. im Bereich Diabetesmedikamente und Testsysteme) und
- die Herstellung von Nitroguanidin, das für Treibladungen und Spezialanwendungen in der Luft- und Verteidigungstechnologie von wesentlicher Bedeutung ist.
Gerade im Licht aktueller europäischer Initiativen zur Stärkung der Sicherheits- und Verteidigungsfähigkeit der Europäischen Union wäre es widersprüchlich, durch ein pauschales Verbot eines zentralen Vorprodukts die heimische Produktionsbasis zu schwächen. Eine Einschränkung der Herstellung in der EU könnte zwangsläufig zu neuen Importabhängigkeiten führen - insbesondere von China - und damit den politischen Zielsetzungen zur Stärkung der strategischen Autonomie Europas zuwiderlaufen.
Die Erfahrungen aus der Corona-Pandemie haben deutlich gemacht, wie problematisch einseitige Abhängigkeiten bei essenziellen Produkten und Vorstoffen sein können. Eine verantwortungsvolle Chemikalienpolitik muss daher Umwelt- und Gesundheitsschutz mit industriepolitischer Vernunft, Versorgungssicherheit und geopolitischer Resilienz in Einklang bringen (vgl. Antrag der Fraktionen CSU und FW unter Drs. 19/9966).
Vor diesem Hintergrund ist die Staatsregierung gefordert, sich auf Bundes- und EU-Ebene klar gegen eine unverhältnismäßige Beschränkung von Kalkstickstoff einzusetzen und für eine wissenschaftsbasierte, differenzierte und verhältnismäßige Regulierung einzutreten.
