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DSGVO: Bereichsausnahme für Tätigkeiten von Vereinen und anderen ehrenamtlichen Organisationen schaffen

08.05.2026 - Antrag |

Initiatoren:
Petra Guttenberger, Sebastian Friesinger, Thomas Huber, Michael Hofmann, Winfried Bausback, Alexander Dietrich, Martina Gießübel, Josef Heisl, Melanie Huml, Andreas Jäckel, Stephan Oetzinger, Helmut Schnotz, Martin Stock, Karl Straub, Peter Wachler, Florian Streibl, Felix Locke, Martin Scharf, Martin Behringer, Martin Brunnhuber, Susann Enders, Stefan Frühbeißer, Johann Groß, Wolfgang Hauber, Bernhard Heinisch, Alexander Hold, Marina Jakob, Nikolaus Kraus, Josef Lausch, Christian Lindinger, Rainer Ludwig, Ulrike Müller, Michael Piazolo, Bernhard Pohl, Julian Preidl, Anton Rittel, Martin Rosenberger, Markus Saller, Werner Schießl, Gabi Schmidt, Johanna Schramm, Roswitha Toso, Roland Weigert, Jutta Widmann, Benno Zierer, Felix von Zobel, Thomas Zöller

Die Staatsregierung wird aufgefordert, sich auf EU- und Bundesebene mit Nachdruck dafür einzusetzen, dass für Tätigkeiten von Vereinen und anderen ehrenamtlichen Organisationen, die überwiegend ohne Gewinnerzielungsabsicht tätig sind, eine Bereichsausnahme von der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) geschaffen wird. 



Die datenschutzrechtlichen Anforderungen sind so auszugestalten, dass sie dem besonderen Rahmen von ehrenamtlichen Tätigkeiten von Vereinen und anderen ehrenamtlichen Organisationen Rechnung tragen. Diesbezüglich sind spürbare Erleichterungen und Befreiungen von gesetzlichen Vorschriften notwendig, etwa hinsichtlich des Erfordernisses der Bestellung eines Datenschutzbeauftragten, der Aufbewahrungsfristen für Einwilligungserklärungen, der Regelungen zur Veröffentlichung von Veranstaltungsfotos (Widerspruchslösung) sowie eines wirksamen Schutzes vor Abmahnungen wegen Verstößen gegen Impressums- und Datenschutzerklärungspflichten auf Vereinswebseiten. Das kann durch die Schaffung einer Bereichsausnahme von der DSGVO für Tätigkeiten von Vereinen und anderen ehrenamtlichen Organisationen, die überwiegend ohne Gewinnerzielungsabsicht tätig sind, erreicht werden.

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