Antragssuche

Effizienz- und Nachhaltigkeitssteigerung bei staatlichen Bauprojekten

06.05.2026 - Antrag |

Initiatoren:
Daniel Artmann, Maximilian Böltl, Konrad Baur, Harald Schwartz, Florian Streibl, Felix Locke, Martin Behringer, Martin Brunnhuber, Susann Enders, Stefan Frühbeißer, Johann Groß, Wolfgang Hauber, Bernhard Heinisch, Alexander Hold, Marina Jakob, Nikolaus Kraus, Josef Lausch, Christian Lindinger, Rainer Ludwig, Ulrike Müller, Michael Piazolo, Bernhard Pohl, Julian Preidl, Anton Rittel, Martin Rosenberger, Markus Saller, Martin Scharf, Werner Schießl, Gabi Schmidt, Johanna Schramm, Roswitha Toso, Roland Weigert, Jutta Widmann, Benno Zierer, Felix von Zobel, Thomas Zöller

Die Staatsregierung wird aufgefordert, die folgenden Vorschläge für eine Optimierung der Kosten bei staatlichen Baumaßnahmen zu prüfen: 


Einführung von Kostenobergrenzen im staatlichen Hochbau zur Förderung der Kosteneffizienz


Die Kostenkennwerte von staatlichen Hochbauvorhaben sollen künftig in den Beiträgen zur Hochbauvorlage ausgewiesen werden, z.B. Bau-/Gesamtkosten je Quadratmeter Nutzfläche, Bruttorauminhalt oder Kosten je Arbeitsplatz, Stellplatz etc. Sonderkosten aufgrund gesetzlicher oder selbst auferlegter Vorgaben werden gesondert aufgeschlüsselt, um die Transparenz zu erhöhen. Das federführende Staatsministerium (StMB) wird beauftragt zu prüfen, inwiefern marktübliche Standards der Bauwirtschaft bei der Umsetzung staatlicher Bauvorhaben als Vergleichsmaßstab dienen sollen. Ergänzend dazu soll festgelegt werden, welche Konsequenzen bei einer Überschreitung der geplanten Höchstgrenzen zu erwarten sind.


 


Reform der Regelung -Kunst am Bau-


Die aktuelle Regelung -Kunst am Bau- soll durch ein kostenbewusstes Hybridmodell ersetzt werden. Die Finanzierung wird dabei auf 0,5-1,0 % der anrechenbaren Baukosten (Kosten KG 300) begrenzt, wobei darauf geachtet werden soll, sich an der unteren Grenze zu orientieren. Zusätzlich wird der absolute Höchstbetrag für -Kunst am Bau- auf maximal 250.000 EUR pro Bauvorhaben festgesetzt. In begründeten Ausnahmefällen kann vollständig auf -Kunst am Bau- verzichtet werden, insbesondere bei Gebäuden mit künstlerischem bzw. kulturellem Zweck, die aufgrund ihrer Nutzung bereits einen engen Bezug zur Kunst aufweisen, wie z.B. Museen, Sammlungen, Theater, Konzerthäuser oder Kunsthochschulen oder Gebäude ohne relevanten Publikumsverkehr, wie z.B. Lager- oder Wirtschaftsgebäude. 


Um die Ausnahmen transparent und nachvollziehbar zu gestalten, erfolgt die Entscheidung über das Ausmaß des Kunstbudgets oder einen Verzicht im Einzelfall.



Die öffentliche Hand sieht sich oftmals mit erheblich höheren Kosten im Vergleich zu privaten Bauprojekten konfrontiert. Ein Grund dafür sind auch interne Vorgaben, die sich aus Ministerrats- oder Landtagsbeschlüssen ableiten und hohe Standards in der Bauweise vorschreiben. Zu den kostensteigernden Faktoren zählen beispielsweise verpflichtende Photovoltaik-Anlagen, Dach- und Fassadenbegrünungen, der Einsatz von Holz (-hybrid) -bauweise, der Passivhausstandard oder eine Übererfüllung von gesetzlichen Energie- und Klimavorgaben wie der EnEV oder GEG.


Um dem entgegenzuwirken, sollte die Einführung verbindlicher Kostenobergrenzen pro Quadratmeter geprüft werden. Im Bereich der Hochschulbauten könnten die -Orientierungswerte für Hochschulgebäude- der Bauministerkonferenz als erste Grundlage dienen. Ergänzend ist zu berücksichtigen, dass lage- und grundstücksspezifische Sonderkosten sowie die spezifischen Erfordernisse von Sonderbauten wie Laboren, Justizvollzugsanstalten, Rechenzentren oder Kliniken hierbei eine differenzierte Betrachtung erfordern.


Die bisherige Regelung zu -Kunst am Bau- führt zu unnötigen und unverhältnismäßigen Kostensteigerungen bei öffentlichen Bauprojekten, da sie pauschal und ohne Berücksichtigung der tatsächlichen Projektspezifika angewandt wurde. Durch die Einführung eines klar definierten Hybridmodells mit einer prozentualen Spannbreite, einer absoluten Kostenobergrenze und der Berücksichtigung von begründeten Ausnahmen wird eine spürbare Kostenreduktion ermöglicht. Gleichzeitig bleibt ein gewisser Handlungsspielraum für die Förderung der Baukunst erhalten. Diese Reform trägt dazu bei, die öffentlichen Bauausgaben effizienter zu gestalten, ohne den Anspruch an eine hochwertige Baukultur grundsätzlich aufzugeben.


 


 

Zurück zur Übersicht