Klaus Holetschek, Michael Hofmann, Winfried Bausback, Tanja Schorer-Dremel, Martin Wagle, Jürgen Baumgärtner, Holger Dremel, Kerstin Schreyer, Steffen Vogel, Konrad Baur, Alexander Dietrich, Norbert Dünkel, Jürgen Eberwein, Stefan Ebner, Thorsten Freudenberger, Sebastian Friesinger, Alfred Grob, Josef Heisl, Thomas Holz, Andreas Kaufmann, Jochen Kohler, Joachim Konrad, Benjamin Miskowitsch, Martin Mittag, Walter Nussel, Jenny Schack, Josef Schmid, Thorsten Schwab, Martin Stock, Peter Tomaschko, Florian Streibl, Felix Locke, Markus Saller, Martin Behringer, Martin Brunnhuber, Susann Enders, Stefan Frühbeißer, Johann Groß, Wolfgang Hauber, Bernhard Heinisch, Alexander Hold, Marina Jakob, Nikolaus Kraus, Josef Lausch, Christian Lindinger, Rainer Ludwig, Ulrike Müller, Michael Piazolo, Bernhard Pohl, Julian Preidl, Anton Rittel, Martin Rosenberger, Martin Scharf, Werner Schießl, Gabi Schmidt, Johanna Schramm, Roswitha Toso, Roland Weigert, Jutta Widmann, Benno Zierer, Felix von Zobel, Thomas Zöller
Die Staatsregierung wird aufgefordert, sich auf Bundesebene dafür einzusetzen, dass
1. Prüfungsumfang und Amtsermittlungsgrundsatz im Normenkontrollverfahren angepasst sowie Heilungsvorschriften erweitert werden:
- der gerichtliche Prüfungsumfang in Normenkontrollverfahren nach § 47 VwGO hinsichtlich Bebauungspläne wird auf die vom Antragsteller geltend gemachten subjektiven Rechtsverletzungen beschränkt und eine darüberhinausgehende objektive Vollprüfung entfällt,
- der Amtsermittlungsgrundsatz im verwaltungsgerichtlichen Verfahren - orientiert am Effektivitätsgedanken des § 163 Abs. 1 GWB - wird weiterentwickelt, insbesondere durch eine stärkere Konzentration auf entscheidungserhebliche Gesichtspunkte sowie eine gesteigerte Mitwirkungspflicht der Beteiligten,
- die Heilungsvorschriften der §§ 214 ff. BauGB werden erweitert, um formelle und materielle Fehler in Bauleitplanverfahren in größerem Umfang als bisher als unbeachtlich oder heilbar auszugestalten.
2. Genehmigungs- und Planfeststellungsverfahren vereinfacht, digitalisiert und Zuständigkeiten gebündelt werden:
- Genehmigungs- und Planfeststellungsverfahren werden umfassend vereinfacht, digitalisiert und auf das zwingend Notwendige reduziert, insbesondere durch den Abbau von Mehrfachprüfungen, die Straffung von Beteiligungs- und Einwendungsfristen sowie eine stärkere Bündelung von Zuständigkeiten,
- für bestimmte, gesetzlich festzulegende Planfeststellungsverfahren von herausragender Bedeutung für zentrale Infrastrukturen (insbesondere Energie-, Verkehrs- und Leitungsinfrastruktur) wird eine erst- und letztinstanzliche Zuständigkeit des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs eingeführt.
3. Abwägungsentscheidungen klarer priorisiert werden:
- bestehende gesetzliche Privilegierungen werden im Rahmen von Abwägungsentscheidungen überprüft und auf tatsächlich überragend wichtige Gemeinwohlbelange konzentriert, um Zielkonflikte zu reduzieren und Verfahren zu beschleunigen.
Bayern braucht schnelle, verlässliche und rechtssichere Verfahren. Überlange Genehmigungs- und Gerichtsverfahren bremsen Investitionen, Infrastrukturprojekte und den dringend benötigten Wohnungsbau.
Die derzeitige Praxis der umfassenden gerichtlichen Überprüfung von Bebauungsplänen geht über den Schutz individueller Rechte hinaus und schwächt die kommunale Planungshoheit. Eine Fokussierung auf tatsächlich geltend gemachte Rechtsverletzungen sowie erweiterte Heilungsmöglichkeiten erhöhen die Rechtssicherheit und vermeiden unnötige Verfahrensverzögerungen.
Zugleich sind Planungs- und Genehmigungsverfahren deutlich zu komplex. Weniger Bürokratie, klare Zuständigkeiten und schnellere gerichtliche Entscheidungen - insbesondere durch eine Bündelung beim Bayerischen Verwaltungsgerichtshof - sind entscheidend für eine moderne Infrastruktur und einen starken Wirtschaftsstandort.
Bei der Abwägung öffentlicher Belange gilt: Weniger, aber klare Prioritäten statt einer Vielzahl gleichrangiger Privilegierungen. Nur so lassen sich Verfahren wirksam beschleunigen.
