Petra Guttenberger, Kerstin Schreyer, Michael Hofmann, Martin Wagle, Alexander Dietrich, Stefan Ebner, Andreas Kaufmann, Benjamin Miskowitsch, Martin Mittag, Walter Nussel, Stephan Oetzinger, Jenny Schack, Josef Schmid, Martin Stock, Karl Straub, Steffen Vogel, Peter Wachler, Florian Streibl, Felix Locke, Tobias Beck, Martin Behringer, Martin Brunnhuber, Susann Enders, Stefan Frühbeißer, Johann Groß, Wolfgang Hauber, Bernhard Heinisch, Alexander Hold, Marina Jakob, Michael Koller, Nikolaus Kraus, Josef Lausch, Christian Lindinger, Rainer Ludwig, Ulrike Müller, Michael Piazolo, Bernhard Pohl, Julian Preidl, Anton Rittel, Markus Saller, Martin Scharf, Werner Schießl, Gabi Schmidt, Roswitha Toso, Roland Weigert, Jutta Widmann, Benno Zierer, Felix von Zobel, Thomas Zöller
Der Landtag erkennt das engagierte Bestreben der Staatsregierung an, vorhandene Synergie-Potentiale zwischen IT-Sicherheit und Datenschutz auszuschöpfen. Seit 2024 läuft bereits ein Projekt des Bayerischen Staatsministeriums des Innern, für Sport und Integration mit dem Landesamt für Sicherheit in der Informationstechnik und dem Landesbeauftragten für den Datenschutz sowie dem Staatsministerium der Finanzen und für Heimat, das Synergien zwischen IT-Sicherheit und Datenschutz greifbar machen und damit die Arbeit - insbesondere der Datenschutzbeauftragten vor Ort - erheblich erleichtern soll. Denn viele wichtige datenschutzrechtliche Aspekte werden bereits bei der Prüfung der IT-Sicherheit durch den IT-Grundschutz des Bundesamts für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) berücksichtigt.
Die Staatsregierung wird daher aufgefordert, sich beim BSI dafür einzusetzen, dass der IT-Grundschutz entsprechend der Ergebnisse des o. g. Projekts weiterentwickelt wird und sich damit - soweit rechtlich möglich - eine ergänzende Prüfung dieser Fragen und insbesondere ergänzende Dokumentationen durch den behördlichen Datenschutzbeauftragten erledigt. Soweit Prüfaufgaben verbleiben, wird die Staatsregierung aufgefordert, zu prüfen, ob ein behördenübergreifender Prüf- und Fragenkatalog für Datenschutzprüfungen im Rahmen von IT-Projekten bereitgestellt werden kann.
Außerdem wird die Staatsregierung aufgefordert, sich auf EU- und Bundesebene weiterhin dafür einzusetzen, dass Hersteller und Anbieter digitaler Produkte und Dienste bereits selbst gewährleisten müssen, dass die von ihnen in den Verkehr gebrachten Produkte datenschutzkonform sind.
Datenschutzprüfungen bei IT-Projekten müssen möglichst auf Grundlage standardisierter Prozesse erfolgen. Die Verlagerung der datenschutzrechtlichen Prüfung auf die IT-Sicherheit stellt dabei einen wichtigen Baustein dar. In der IT-Sicherheit werden Verfahren bereits geprüft. In der Prüfung nach dem IT-Grundschutz des BSI sind dabei bereits auch Prüfelemente enthalten, die auch in der datenschutzrechtlichen Prüfung betrachtet werden müssen. Eine Doppelprüfung gilt es zu vermeiden und dient auch dem Bürokratieabbau. Die vom StMI eingesetzte Arbeitsgruppe hinsichtlich Synergien zwischen Datenschutz und IT-Sicherheit soll genau diese Punkte betrachten. Ziel ist es, die Prüfpflicht im Datenschutz weitestgehend zu reduzieren. Sollten noch Prüfaufgaben verbleiben, sollte für diese geprüft werden, ob hierfür ein Fragenkatalog für die Behörden in Bayern bereitgestellt werden kann. Arbeitsaufwand und Verzögerungen im Falle von Ausschreibungen für IT-Lösungen, wie etwa für Cloud- und Softwarelizenzierungen, können durch die Maßnahmen erheblich reduziert werden.
Außerdem sollte eine Regelung zur Verantwortung von Herstellern und Anbietern digitaler Produkte und Dienste getroffen werden, da die Anknüpfung der datenschutzrechtlichen Verantwortung allein bei den Verantwortlichen, wie zum Beispiel kleine und mittlere Unternehmen, nicht überzeugt. Datenschutzrechtliche Gesichtspunkte müssen bereits im Rahmen der Entwicklung und Gestaltung der Produkte eine zentrale Rolle spielen, da die Hersteller und Anbieter in der Regel auch über entsprechende Ressourcen verfügen, um solche auch angemessen berücksichtigen zu können.
Auf diesem Gebiet besteht großes Potenzial, Bürokratie abzubauen und die Behörden zu entlasten, ohne das Niveau des Datenschutzes zu verringern.
