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Reform des Netzengpassmanagements fair gestalten - Investitionen in Erneuerbare Energien sichern, Versorgung gewährleisten, Kosten wirkungsvoll begrenzen

29.04.2026 - Antrag |

Initiatoren:
Kerstin Schreyer, Martin Wagle, Stefan Ebner, Andreas Kaufmann, Benjamin Miskowitsch, Martin Mittag, Walter Nussel, Jenny Schack, Josef Schmid, Steffen Vogel, Florian Streibl, Felix Locke, Josef Lausch, Tobias Beck, Martin Behringer, Martin Brunnhuber, Susann Enders, Stefan Frühbeißer, Johann Groß, Wolfgang Hauber, Bernhard Heinisch, Alexander Hold, Marina Jakob, Michael Koller, Nikolaus Kraus, Christian Lindinger, Rainer Ludwig, Ulrike Müller, Michael Piazolo, Bernhard Pohl, Julian Preidl, Anton Rittel, Markus Saller, Martin Scharf, Werner Schießl, Gabi Schmidt, Roswitha Toso, Roland Weigert, Jutta Widmann, Benno Zierer, Felix von Zobel, Thomas Zöller

Die Staatsregierung wird aufgefordert,


1.sich auf Bundesebene mit Nachdruck dafür einzusetzen, dass die geplanten Reformen des Netzengpassmanagements (Redispatch) und des sogenannten Redispatch-Vorbehalts nicht zu einem Einbruch der Investitionen in Erneuerbare-Energien-Anlagen - insbesondere in Bayern - führen, sondern den weiteren Ausbau von Wind- und Solarenergie verlässlich absichern und dafür kalkulierbare Rahmenbedingungen schaffen,


2. sich auf Bundesebene dafür einzusetzen, dass -kapazitätslimitierte Netzgebiete- nicht zu Investitionssperrzonen werden, sondern



  1. technologieadäquate, differenzierte Regelungen gelten, die die unterschiedlichen Einspeiseprofile von Wind und Photovoltaik berücksichtigen,

  2. Alternativen zur reinen Abriegelung - insbesondere Speicher, Flexibilitätsoptionen, Lastmanagement und netzdienliche Betriebsweisen - vorrangig geprüft und genutzt werden,


3. darauf hinzuwirken, dass Ausbau und Förderung der Erneuerbaren Energien nicht einseitig durch Risikoabwälzung auf Anlagenbetreiber begrenzt, sondern intelligent an Netzausbau, Netzoptimierung und Systemeffizienz gekoppelt werden,


4. im Bundesrat und gegenüber der Bundesregierung einzufordern, dass bei der Reform des Redispatch-Systems die Auswirkungen auf Investitionsentscheidungen, Wettbewerb und Ausschreibungsdesign umfassend berücksichtigt werden,


5. gemeinsam mit dem Bayerischen Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie kurzfristig die möglichen Auswirkungen der geplanten Reformen auf bayerische EE-Projekte zu evaluieren, Speicher- und Flexibilitätskonzepte als Handlungsoptionen aufzuzeigen und dem Landtag zeitnah über Ergebnisse und den Fortgang der bundespolitischen Beratungen zu berichten.



Die noch nicht abgestimmten aktuell kursierenden Reformpläne des Bundes für das Netzengpassmanagement (Redispatch) sollen die stark gestiegenen Kosten für Netzengpassmaßnahmen begrenzen, die im Jahr 2025 nach Angaben der Bundesnetzagentur bei über drei Milliarden Euro lagen. Dieses Ziel ist grundsätzlich richtig, darf jedoch nicht dazu führen, dass der Ausbau der Erneuerbaren Energien ausgebremst und Investitionen massiv gefährdet werden.


Bayern ist von den strukturellen Problemen des deutschen Stromsystems besonders betroffen: Das Ungleichgewicht zwischen Erzeugung und Verbrauch, vor allem zwischen Nord- und Süddeutschland, sowie der verzögerte Ausbau der Stromtrassen führen zu häufigen Netzengpässen. Die diskutierten Reformvorschläge sehen u.a. vor, Entschädigungszahlungen für Betreiber von Wind- und Solaranlagen bei netzbedingten Abregelungen stark zu reduzieren oder weitgehend abzuschaffen und die Betreiber verstärkt an Redispatch-Kosten zu beteiligen. Investitionen sollen so stärker an die verfügbare Netzkapazität gekoppelt werden.


Aktuelle Studien legen jedoch nahe, dass die geplanten Regelungen gravierende negative Folgen für den Ausbau der Erneuerbaren haben könnten. 


Zentraler Mechanismus ist die Einführung -kapazitätslimitierter Netzgebiete-. In diesen Zonen sollen zwar weiterhin Anlagen errichtet werden können, bei Abregelungen wären jedoch keine Entschädigungen mehr vorgesehen. Das erhöht das wirtschaftliche Risiko für Projektierer und Investoren deutlich, weil zentrale Elemente der Erlössicherheit wegfallen. Der Redispatch-Vorbehalt differenziert zudem nicht ausreichend zwischen Technologien: Windenergieanlagen können auch dann Einschränkungen unterliegen, wenn Engpässe vor allem durch Photovoltaikeinspeisung verursacht werden.


Hinzu kommen mögliche dynamische Effekte: Netzgebiete können auf Basis historischer Engpässe als kapazitätslimitiert ausgewiesen und über Jahre so belassen werden. Damit droht ein sich ausweitendes System von Beschränkungszonen, das Investitionsbedingungen insbesondere in netzschwachen, aber erneuerbarenstarken Regionen - auch in Bayern - weiter verschlechtert. Projektierer müssten das zusätzliche Risiko in ihren Geboten einpreisen, was zu höheren Zuschlagswerten, steigenden Systemkosten und weniger Wettbewerb in Ausschreibungen führen kann.


Damit besteht die Gefahr, dass eine auf kurzfristige Kostensenkung zielende Reform langfristig den Ausbau der Erneuerbaren Energien verlangsamt, Investitionen bremst und die Erreichung der Klima- und Energieziele erschwert. Für Bayern, das sich klar zum Ausbau von Windkraft und Photovoltaik bekannt hat, ist dies besonders problematisch. Richtig ist, dass auch Erneuerbare-Energien-Anlagen zur Systemintegration beitragen müssen. Gleichzeitig braucht es verlässliche, kalkulierbare Rahmenbedingungen für Investitionen.


Anstatt primär auf Abriegelung und Risikoabwälzung zu setzen, sind Alternativen wie Speicherlösungen, Flexibilitätsoptionen, netzdienliche Steuerungskonzepte und eine intelligente Kopplung von Erzeugung, Verbrauch und Netzausbau in den Blick zu nehmen. Die Staatsregierung muss in den anstehenden bundespolitischen Abstimmungen dafür sorgen, dass bayerische Verbraucherinnen und Verbraucher sowie Erzeuger nicht benachteiligt werden, der Ausbau der Erneuerbaren in Bayern nicht ausgebremst wird und die Energieversorgung sicher und bezahlbar bleibt.

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