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Anhörung zur Weiterentwicklung der -Stiftung Bayerische Gedenkstätten-

28.04.2026 - Antrag |

Initiatoren:
Ute Eiling-Hütig, Tanja Schorer-Dremel, Konrad Baur, Norbert Dünkel, Wolfgang Fackler, Björn Jungbauer, Tobias Reiß, Peter Tomaschko, Kristan Freiherr von Waldenfels, Florian Streibl, Felix Locke, Martin Brunnhuber, Tobias Beck, Martin Behringer, Susann Enders, Stefan Frühbeißer, Johann Groß, Wolfgang Hauber, Bernhard Heinisch, Alexander Hold, Marina Jakob, Michael Koller, Nikolaus Kraus, Josef Lausch, Christian Lindinger, Rainer Ludwig, Ulrike Müller, Michael Piazolo, Bernhard Pohl, Julian Preidl, Anton Rittel, Markus Saller, Martin Scharf, Werner Schießl, Gabi Schmidt, Roswitha Toso, Roland Weigert, Jutta Widmann, Benno Zierer, Felix von Zobel, Thomas Zöller

Der Ausschuss für Bildung und Kultus führt eine Anhörung zur Weiterentwicklung der -Stiftung Bayerische Gedenkstätten- durch. 


Dabei sollen insbesondere geeignete strukturelle Anpassungen im Zentrum stehen, die die Stiftung in die Lage versetzen,


auch künftig den Anforderungen an eine wirksame, zeitgemäße und nachhaltige Vermittlungs- und Bildungsarbeit für heterogene Zielgruppen, darunter insbesondere junge Menschen in einer vielfältigen Gesellschaft, gerecht zu werden, 
die KZ-Gedenkstätten als authentische, würdige und zugleich zeitgemäße Orte der Mahnung, der Erinnerung und des Gedenkens nicht nur baulich zu erhalten, sondern auch inhaltlich fortzuentwickeln, 
und entsprechende Forschungen zu unterstützen, um das Wissen über die präzedenzlosen Menschheitsverbrechen des NS-Regimes weiterzutragen.



Zum 1. Januar 2003 wurden die KZ-Gedenkstätten Dachau und Flossenbürg einschließlich der ihnen zugeordneten Gedenkorte an den ehemaligen Außenlagern von der Bayerischen Schlösser- und Seenverwaltung in die mit Gesetz vom 24. Dezember 2002 neu gegründete -Stiftung Bayerische Gedenkstätten- überführt. Zweck der Stiftung ist es seither, die Gedenkstätten als Zeugen für die Verbrechen des Nationalsozialismus, als Orte der Erinnerung an die Leiden der Opfer und als Lernorte für künftige Generationen zu erhalten und zu gestalten, die darauf bezogene geschichtliche Forschung zu unterstützen und dazu beizutragen, dass das Wissen über das historische Geschehen im Bewusstsein der Menschen wachgehalten und weitergetragen wird. 2013 übernahm die Stiftung zusätzlich die Verantwortung für 75 KZ-Friedhöfe in ganz Bayern.


Die beiden KZ-Gedenkstätten haben sich seitdem zu zentralen Orten der Mahnung, des Gedenkens und vor allem des Lernens weiterentwickelt, an denen Bildung und Vermittlung in Bezug auf Vergangenheit, Gegenwart und Zukunft in intensiver, erfolgreicher und innovativer Weise stattfindet. Die Stiftung Bayerische Gedenkstätten kam und kommt damit ihrem Auftrag der Unterstützung der Forschung, der Weitergabe des Wissens über das historische Geschehen und des Wachhaltens der Erinnerung in vorbildhafter Weise nach.


Gleichzeitig steht die Gedenkstättenarbeit in Bayern vor Herausforderungen. Diese ergeben sich aus der Tatsache, dass nur noch sehr wenige der zwischenzeitlich hochbetagte Zeitzeugen noch unmittelbares Zeugnis ablegen können. Zudem haben sich mit der gewachsenen zeitlichen Distanz der jungen Generation zum NS-Unrechtsregime und generell der geänderten Wahrnehmungen und pädagogisch-didaktischen Zugänge die Anforderungen an eine erfolgreiche Gedenkstättenarbeit deutlich gewandelt. Vor diesem Hintergrund ist auszuloten, wie die Stiftung Bayerische Gedenkstätten strukturell noch besser als bislang in die Lage versetzt werden kann, auch in Zukunft hierauf zielgenau zu reagieren.


Schließlich sind seit 2003 Anzahl und Umfang der Aufgaben der Stiftung - insbesondere aufgrund des 2020 von der Bayerischen Staatsregierung beschlossenen -Gesamtkonzepts Erinnerungskultur- - stark angestiegen. Zur Verwaltung der über ganz Bayern verteilten Liegenschaften sowie für die Durchführung umfangreicher Baumaßnahmen zum Erhalt der authentischen Orte bedarf es einer effizienten, den Herausforderungen angepassten Administration.


Darüber hinaus zeigen gesellschaftliche Herausforderungen wie der (wieder-)erstarkende Judenhass, dass es wichtig bleibt und zunehmend wichtiger wird, die Erinnerungskultur breit in Politik und Gesellschaft zu verankern. Insbesondere mit ihren Organen Kuratorium, Stiftungsrat und Wissenschaftlicher Beirat ist die Stiftung Bayerische Gedenkstätten hierfür angemessen aufgestellt. Gleichzeitig bedarf es in Zukunft einer noch besser sichtbaren, strukturell verankerten Repräsentation für eine nachhaltige und erfolgreiche Vertretung der Stiftungsinteressen in Politik und Gesellschaft, um die Erfüllung des Stiftungszwecks dauerhaft zu gewährleisten.


Die Anhörung unterstützt die notwendige Änderung des Bayerischen Gesetzes über die Errichtung einer -Stiftung Bayerische Gedenkstätten- (Gedenkstättenstiftungsgesetz) zur strukturellen Weiterentwicklung des Stiftung Bayerische Gedenkstätten im Lichte der o. g. Herausforderungen.

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