Robert Brannekämper, Winfried Bausback, Franc Dierl, Alex Dorow, Andreas Jäckel, Stefan Meyer, Stephan Oetzinger, Andreas Schalk, Florian Streibl, Felix Locke, Michael Piazolo, Tobias Beck, Martin Behringer, Martin Brunnhuber, Susann Enders, Stefan Frühbeißer, Johann Groß, Wolfgang Hauber, Bernhard Heinisch, Alexander Hold, Marina Jakob, Michael Koller, Nikolaus Kraus, Josef Lausch, Christian Lindinger, Rainer Ludwig, Ulrike Müller, Bernhard Pohl, Julian Preidl, Anton Rittel, Markus Saller, Martin Scharf, Werner Schießl, Gabi Schmidt, Roswitha Toso, Roland Weigert, Jutta Widmann, Benno Zierer, Felix von Zobel, Thomas Zöller
Die Staatsregierung wird aufgefordert, bis nach der Sommerpause umfassend über das Wohnangebot der Studierenden in Bayern schriftlich zu berichten und dabei insbesondere auf folgende Fragen einzugehen:
- wie viele Wohnheimplätze und Plätze für studentisches Wohnen (etwa in Studentenwohnungen) für die Studierenden in den einzelnen Hochschul- und Unistädten in Bayern bereitstehen und wie hoch die Wohnheimquote in den einzelnen Städten ist .
- wie sich die Studierendenzahlen in den einzelnen Hochschulstädten entwickeln und welche Internationalisierungsstrategie die Hochschulen jeweils verfolgen.
- in welchen Baujahren die jeweiligen Gebäude gebaut wurden und welcher Sanierungsbedarf jeweils besteht.
- wie viele neue Wohnheimplätze in den vergangenen Jahren entstanden sind, bayernweit derzeit in Planung und im Bau sind und wie viele Anlagen derzeit saniert werden oder in naher Zukunft saniert werden und wann mit der Eröffnung neuer Anlagen zu rechnen ist (Bitte tabellarisch nach Hochschulstädten).
- welche Mittel für diese Investitionen in den vergangenen Jahren und vom Freistaat über welche Programme bereitgestellt worden sind bzw. in den nächsten Jahren bereitgestellt werden.
- welche von diesen Anlagen privat, durch Baugesellschaften und Studierendenwerke gebaut bzw. saniert und betrieben werden und welche Erfahrungen in den unterschiedlichen Konstellationen gemacht wurden.
- wie sich die Gesamtfinanzierungssituation der Studierendenwerke insgesamt darstellt und wie sich die in den Jahren 2023 und 2024 erfolgte Erhöhung der Zuschüsse von insgesamt 78% auswirkt.
- Welche Wartezeiten in den einzelnen Städten bis zur Vergabe eines Wohnheimplatzes vergehen und welche Regeln für die Vergabe von Studierendenwohnungen bestehen, und ob hier aus Sicht der Staatsregierung Reformbedarf besteht.
Bayern verfügt über exzellente Universitäten und Hochschulen und eine vielfältige Hochschullandschaft. In Bayern waren zum Wintersemester 2024/2025 knapp 410.000 Studierende eingeschrieben. Die Lage am Wohnungsmarkt ist in den verschiedenen Hochschulstädten sehr unterschiedlich. Wegen gestiegener Mietpreise in einigen Hochschulstädten haben bei der Wahl des Studienorts in den vergangenen Jahren Fragen der Verfügbarkeit von preiswerten Wohnraum aber immer größeren Einfluss gewonnen. Die bayerische Staatsregierung ist sich dieser Lage bewusst und hat in den vergangenen Jahren enorme Anstrengungen unternommen, um das Angebot an Wohnraum für Studierende in den betroffenen Hochschulstädten zu erhöhen. Für den Bayerischen Landtag ist es daher von hohem Interesse zu erfahren, ob und wann diese Anstrengungen fruchten. Auch ist der Bayerische Landtag sehr interessiert an der Frage, ob sich die herkömmlichen Strukturen von studentischem Wohnungsbau in der Vergangenheit bewährt haben.
