Klaus Holetschek, Michael Hofmann, Winfried Bausback, Josef Zellmeier, Holger Dremel, Daniel Artmann, Barbara Becker, Maximilian Böltl, Norbert Dünkel, Jürgen Eberwein, Thorsten Freudenberger, Alfred Grob, Patrick Grossmann, Josef Heisl, Thomas Holz, Manuel Knoll, Harald Kühn, Werner Stieglitz, Martin Stock, Florian Streibl, Felix Locke, Bernhard Pohl, Tobias Beck, Martin Behringer, Martin Brunnhuber, Susann Enders, Stefan Frühbeißer, Johann Groß, Wolfgang Hauber, Bernhard Heinisch, Alexander Hold, Marina Jakob, Michael Koller, Nikolaus Kraus, Josef Lausch, Christian Lindinger, Rainer Ludwig, Ulrike Müller, Michael Piazolo, Julian Preidl, Anton Rittel, Markus Saller, Martin Scharf, Werner Schießl, Gabi Schmidt, Roswitha Toso, Roland Weigert, Jutta Widmann, Benno Zierer, Felix von Zobel, Thomas Zöller
Im Entwurf des Haushaltsplans 2026/2027 wird folgende Änderung vorgenommen:
In Kap. 03 03 wird ein neuer Titel 534 01 (Umsetzung des Modellregionengesetzes) mit dem Haushaltsvermerk -Die Mittel sind übertragbar.- ausgebracht. und für das Jahr 2026 mit 81,0 Tsd. Euro dotiert. In Kap. 03 01 wird ein neuer Titel 429 01 (Sonstige Personalausgaben) mit dem Haushaltsvermerk -Die Mittel sind übertragbar.- ausgebracht und für das Jahr 2026 mit 249,0 Tsd. - dotiert.
Die Deckung erfolgt aus Kap. 13 02 Tit. 893 06.
Zur Umsetzung des Modellregionengesetzes ist das Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration für den Vollzug zuständig. Dies umfasst insbesondere die Kommunikation mit den antragsberechtigten kommunalen Ebenen, die Entgegennahme und Prüfung der Bewerbungen sowie die Entscheidung über die Zulassung im Rahmen einer Rechtsverordnung.
Die Mittel sollen zum einen für eine rechtswissenschaftliche Begleitung der Umsetzung des Bayerischen Modellregionengesetzes, insbesondere auch in Form von Gutachten beispielsweise über inhaltliche Schwerpunkte, die weitere Rechtsentwicklung oder Einzelfragen der Freistellung von bestimmten Rechtsvorschriften, zur Verfügung gestellt werden.
Da mit einer Vielzahl von Bewerbungen zu rechnen ist und das Antragsverfahren möglichst niedrigschwellig und transparent ausgestaltet werden soll, ist zudem die Entwicklung einer digitalen Bewerbungsplattform vorgesehen. Diese soll eine strukturierte Antragstellung, eine standardisierte Erfassung sowie eine nachvollziehbare Prüfung der Bewerbungen ermöglichen. Hierzu gehören auch begleitende Informationsangebote auf der Website sowie gegebenenfalls projektbezogene Programmierungs- und Kommunikationsleistungen.
Die bereitgestellten Mittel dienen ausschließlich der Deckung des projektbezogenen Mehraufwands (Sach- und Personalkosten) im Rahmen des Bewerbungsverfahrens. Zuschüsse an einzelne Modellregionen sind nicht vorgesehen.
Mit der Maßnahme wird ein effizientes, rechtssicheres und transparentes Auswahlverfahren ermöglicht und die geordnete Umsetzung des Modellprojekts organisatorisch unterstützt.
