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Bürokratie abbauen, Mittelstand entlasten: Vereinfachungen beim OSS-Verfahren auf Bundes- und Europaebene voranbringen

02.11.2026 - Antrag |

Initiatoren:
Kerstin Schreyer, Martin Wagle, Stefan Ebner, Andreas Kaufmann, Benjamin Miskowitsch, Martin Mittag, Walter Nussel, Jenny Schack, Josef Schmid, Steffen Vogel, Florian Streibl, Felix Locke, Markus Saller, Martin Behringer, Martin Brunnhuber, Susann Enders, Stefan Frühbeißer, Johann Groß, Wolfgang Hauber, Bernhard Heinisch, Alexander Hold, Marina Jakob, Nikolaus Kraus, Josef Lausch, Christian Lindinger, Rainer Ludwig, Ulrike Müller, Michael Piazolo, Bernhard Pohl, Julian Preidl, Anton Rittel, Martin Rosenberger, Martin Scharf, Werner Schießl, Gabi Schmidt, Johanna Schramm, Roswitha Toso, Roland Weigert, Jutta Widmann, Benno Zierer, Felix von Zobel, Thomas Zöller

Die Staatsregierung wird aufgefordert, sich auf Bundes-Ebene dafür einzusetzen, dass das sogenannte OSS-Verfahren (One-Stop-Shop) für kleine und mittlere Unternehmen mit geringen EU-Auslandsumsätzen deutlich vereinfacht wird.



  • Insbesondere soll sich die Staatsregierung dafür einsetzen, dass

  • die bestehenden Bagatellgrenzen überprüft und praxisgerecht angehoben werden,

  • auf Bundes- und europäischer Ebene geprüft wird, ob insbesondere für kleine Unternehmen mit geringen grenzüberschreitenden Umsätzen Vereinfachungen im Meldeverfahren geschaffen werden können,

  • auf Bundes- und europäischer Ebene geprüft wird, wie der bürokratische Aufwand des OSS-Verfahrens insgesamt auf ein verhältnismäßiges Maß reduziert werden kann,

  • freiwillige steuerliche Verfahren so ausgestaltet werden, dass sie für kleine und mittlere Unternehmen tatsächlich praktikabel und mit vertretbarem Aufwand nutzbar sind,

  • auf Bundes- und EU-Ebene auf eine mittelstandsfreundliche und unbürokratische Ausgestaltung der umsatzsteuerlichen Meldepflichten im grenzüberschreitenden Handel hingewirkt wird.


 



Das OSS-Verfahren (One-Stop-Shop) wurde eingeführt, um die umsatzsteuerliche Abwicklung grenzüberschreitender Umsätze innerhalb der Europäischen Union zu vereinfachen. In der Praxis zeigt sich jedoch, dass gerade kleine und mittlere Unternehmen mit vergleichsweise geringen Umsätzen im europäischen Ausland von einem erheblichen bürokratischen Aufwand betroffen sind. 


Die Unternehmen müssen Umsätze nach einzelnen EU-Mitgliedstaaten aufschlüsseln, unterschiedliche nationale Umsatzsteuersätze berücksichtigen, Daten prüfen und regelmäßig zusätzliche Meldungen vornehmen. Gerade kleine Betriebe ohne eigene Steuer- oder Finanzabteilung werden dadurch überproportional belastet. Der dafür erforderliche Zeit- und Personalaufwand steht häufig in keinem angemessenen Verhältnis zu den tatsächlich anfallenden Steuerbeträgen.


Zwar ist die Teilnahme am OSS-Verfahren freiwillig. Freiwillige Verfahren entfalten jedoch nur dann einen praktischen Nutzen, wenn sie einfach, verständlich und mit vertretbarem Aufwand handhabbar sind. Ist dies nicht der Fall, läuft der mit ihnen verfolgte Vereinfachungseffekt ins Leere.


Gerade für kleine und mittlere Unternehmen, die im europäischen Binnenmarkt tätig sind oder werden wollen, braucht es deshalb eine praxisnahe, verhältnismäßige und mittelstandsfreundliche Ausgestaltung. Insbesondere eine deutlich höhere Bagatellgrenze wäre ein wichtiger Beitrag zum Bürokratieabbau und zur Stärkung des Mittelstands.


Der Freistaat Bayern sollte sich daher auf Bundes- und Europaebene mit Nachdruck für entsprechende Verbesserungen einsetzen.

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