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EU-Recht 1:1 umsetzen - nationale Überregulierung stoppen

02.11.2026 - Antrag |

Initiatoren:
Kerstin Schreyer, Gerhard Hopp, Martin Wagle, Alex Dorow, Stefan Ebner, Karl Freller, Sebastian Friesinger, Andreas Kaufmann, Benjamin Miskowitsch, Martin Mittag, Walter Nussel, Jenny Schack, Josef Schmid, Steffen Vogel, Peter Wachler, Florian Streibl, Felix Locke, Ulrike Müller, Martin Behringer, Martin Brunnhuber, Susann Enders, Stefan Frühbeißer, Johann Groß, Wolfgang Hauber, Bernhard Heinisch, Alexander Hold, Marina Jakob, Nikolaus Kraus, Josef Lausch, Christian Lindinger, Rainer Ludwig, Michael Piazolo, Bernhard Pohl, Julian Preidl, Anton Rittel, Martin Rosenberger, Markus Saller, Martin Scharf, Werner Schießl, Gabi Schmidt, Johanna Schramm, Roswitha Toso, Roland Weigert, Jutta Widmann, Benno Zierer, Felix von Zobel, Thomas Zöller

Die Staatsregierung wird aufgefordert, sich auf Bundesebene dafür einzusetzen, dass europäische Regelungen bei der Umsetzung in nationales Recht grundsätzlich nicht über die Vorgaben der EU hinaus verschärft werden. Insbesondere soll sie darauf hinwirken, dass der Bundesgesetzgeber auf sogenanntes -Gold Plating", d.h. das einseitige Übertreffen europäischer Mindeststandards, konsequent verzichtet und bestehende nationale Überregulierungen auf europäisches Niveau zurückgeführt werden. Auch soll sie darauf hinwirken, dass bereits die EU-Gesetzgebung selbst auf Zuständigkeit und überbordende Regelungen überprüft wird.



Wenn europäische Richtlinien und Verordnungen in Deutschland strenger umgesetzt werden als von der EU vorgeschrieben, entsteht ein einseitiger Wettbewerbsnachteil für deutsche Unternehmen gegenüber ihren europäischen Mitbewerbern. Während Unternehmen in vielen anderen EU-Mitgliedstaaten lediglich die europäischen Mindestanforderungen erfüllen müssen, sehen sich Betriebe in Deutschland mit zusätzlichen bürokratischen Auflagen, höheren Compliance-Kosten und strengeren Haftungsregelungen konfrontiert. Das schadet dem Wirtschaftsstandort Deutschland erheblich.


Dieses -Gold Plating" zieht sich durch zahlreiche Politikbereiche: von Umwelt- und Energierecht über Arbeitsrecht bis hin zu Chemikalien- und Produktsicherheitsrecht. In jedem dieser Bereiche gilt: Wer im europäischen Binnenmarkt wettbewerbsfähig handeln können soll, braucht auch gleiche Ausgangsbedingungen. Deutschland schwächt mit nationalen Verschärfungen seine eigene Wettbewerbsfähigkeit, ohne damit einen gesamteuropäischen Mehrwert zu erzeugen.


Gerade in Zeiten globaler Handelskonflikte und wirtschaftlichen Drucks von außen kann sich Deutschland eine selbst auferlegte Benachteiligung seiner Unternehmen nicht leisten. Investitionen und Arbeitsplätze wandern dorthin, wo die regulatorischen Rahmenbedingungen verlässlich, berechenbar und wettbewerbsneutral sind. Nationales Übererfüllen europäischer Vorgaben treibt hingegen Bürokratie und Kosten in die Höhe, ohne die eigentlichen Schutzziele zu verbessern.


Bayern als starker Industrie- und Mittelstandsstandort ist von dieser Problematik in besonderem Maße betroffen. Die Staatsregierung ist daher aufgerufen, im Bundesrat und in den Bund-Länder-Beziehungen entschieden für den Grundsatz der 1:1-Umsetzung einzutreten und sich für eine systematische Überprüfung bestehender nationaler Überregulierungen einzusetzen.


Auch auf europäischer Ebene ist darauf zu achten, dass Regelungen nur dort geschaffen werden, wo sie erforderlich und von der Zuständigkeit der Europäischen Union gedeckt sind. Eine frühzeitige Prüfung auf Subsidiarität, Verhältnismäßigkeit und Regelungsdichte hilft, unnötige Bürokratie bereits im europäischen Gesetzgebungsverfahren zu vermeiden und zusätzliche Belastungen für Bürger, Unternehmen und Verwaltung gar nicht erst entstehen zu lassen.

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