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Sicherung der EU-Förderung für Bayerische Landesgartenschauen ab 2028

02.11.2026 - Antrag |

Initiatoren:
Alexander Flierl, Gerhard Hopp, Tanja Schorer-Dremel, Martin Wagle, Volker Bauer, Andrea Behr, Franc Dierl, Leo Dietz, Alex Dorow, Georg Eisenreich, Karl Freller, Sebastian Friesinger, Andreas Kaufmann, Petra Loibl, Peter Wachler, Florian Streibl, Felix Locke, Marina Jakob, Martin Behringer, Martin Brunnhuber, Susann Enders, Stefan Frühbeißer, Johann Groß, Wolfgang Hauber, Bernhard Heinisch, Alexander Hold, Nikolaus Kraus, Josef Lausch, Christian Lindinger, Rainer Ludwig, Ulrike Müller, Michael Piazolo, Bernhard Pohl, Julian Preidl, Anton Rittel, Martin Rosenberger, Markus Saller, Martin Scharf, Werner Schießl, Gabi Schmidt, Johanna Schramm, Roswitha Toso, Roland Weigert, Jutta Widmann, Benno Zierer, Felix von Zobel, Thomas Zöller

Die Staatsregierung wird aufgefordert,



  1. sich auf Bundes- und europäischer Ebene weiterhin dafür einzusetzen, dass auch in der EU-Förderperiode ab 2028 eine angemessene Beteiligung von EU-Mitteln an der Finanzierung der dauerhaften Grün- und Erholungsanlagen im Rahmen Bayerischer Landesgartenschauen ermöglicht wird;

  2. insbesondere darauf hinzuwirken, dass die Förderung der Bayerischen Landesgartenschauen auch künftig über den Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) oder ein in Zielsetzung und finanzieller Wirkung vergleichbares europäisches Förderinstrument kofinanziert werden kann;

  3. für den Fall, dass eine unmittelbare Fortführung der EFRE-Förderung für Landesgartenschauen auf europäischer Ebene nicht möglich sein sollte, frühzeitig eine alternative europäische Fördermöglichkeit zu identifizieren und deren Nutzung für Bayerische Landesgartenschauen sicherzustellen und

  4. die Kommunen bei der Vorbereitung künftiger Landesgartenschauen frühzeitig über die ab 2028 zur Verfügung stehenden Fördermöglichkeiten zu informieren und Planungssicherheit hinsichtlich der europäischen Kofinanzierung zu schaffen.



Bayerische Landesgartenschauen sind seit Jahrzehnten ein Instrument der nachhaltigen Stadt- und Regionalentwicklung. Sie schaffen dauerhaft nutzbare Grün- und Erholungsanlagen und leisten damit einen Beitrag zu Klimaanpassung, Biodiversität, Naherholung und Lebensqualität in den bayerischen Kommunen.


Seit dem Jahr 2023 findet in Bayern jährlich eine Landesgartenschau statt. Bislang wurden seit 1980 rund 557 Hektar dauerhafte Grün- und Erholungsflächen geschaffen. Die Gartenschauen haben damit über die jeweilige Veranstaltungsdauer hinaus einen nachhaltigen und dauerhaften Nutzen für die ausrichtenden Kommunen und ihre Bevölkerung.


Der Freistaat unterstützt die Kommunen bereits mit erheblichen eigenen Mitteln. Für dauerhafte Grün- und Erholungsanlagen im Rahmen von Landesgartenschauen beträgt die staatliche Förderung derzeit bis zu 50 Prozent der zuwendungsfähigen Kosten beziehungsweise höchstens 6 Mio. Euro. Zusätzlich werden seit 2025 auch Ausgaben für die Vorbereitung und Durchführung einer Gartenschau gefördert.


Ergänzend werden die Schaffung und Optimierung von Grün- und Erholungsanlagen im Rahmen von Landesgartenschauen derzeit aus dem EFRE-Programm Bayern 2021-2027 kofinanziert. Förderfähig sind insbesondere dauerhafte Grün- und Erholungsanlagen, Wege- und Verbindungssysteme sowie weitere dauerhaft öffentlich nutzbare Einrichtungen. 


Mit Blick auf die Förderperiode ab 2028 besteht derzeit ein besonderer Handlungsbedarf. Die Europäische Kommission hat im Juli 2025 Vorschläge für den nächsten Mehrjährigen Finanzrahmen und die künftige EFRE-Förderung vorgelegt. Die entsprechenden Verhandlungen auf europäischer Ebene sind noch nicht abgeschlossen. 


Bayern sollte deshalb frühzeitig darauf hinwirken, dass die nachhaltigen Investitionen im Zusammenhang mit Landesgartenschauen auch künftig angemessen an der europäischen Regionalförderung partizipieren können. Sollte eine Fortführung über den EFRE nicht möglich sein, muss eine in ihrer Zielsetzung und finanziellen Wirkung vergleichbare europäische Fördermöglichkeit geschaffen beziehungsweise für Bayern nutzbar gemacht werden.


Damit soll sichergestellt werden, dass die Kommunen auch künftig verlässliche Rahmenbedingungen für die Durchführung von Landesgartenschauen und insbesondere für die damit verbundenen dauerhaften Investitionen in grüne Infrastruktur vorfinden.

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