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Bioenergie stärken - EEG-Novelle koalitionsvertragskonform ausgestalten

02.11.2026 - Antrag |

Initiatoren:
Kerstin Schreyer, Petra Högl, Tanja Schorer-Dremel, Martin Wagle, Leo Dietz, Stefan Ebner, Kristan Freiherr von Waldenfels, Sebastian Friesinger, Andreas Kaufmann, Petra Loibl, Benjamin Miskowitsch, Martin Mittag, Walter Nussel, Thomas Pirner, Jenny Schack, Josef Schmid, Sascha Schnürer, Thorsten Schwab, Steffen Vogel, Florian Streibl, Felix Locke, Josef Lausch, Martin Behringer, Martin Brunnhuber, Susann Enders, Stefan Frühbeißer, Johann Groß, Wolfgang Hauber, Bernhard Heinisch, Alexander Hold, Marina Jakob, Nikolaus Kraus, Christian Lindinger, Rainer Ludwig, Ulrike Müller, Michael Piazolo, Bernhard Pohl, Julian Preidl, Anton Rittel, Martin Rosenberger, Markus Saller, Martin Scharf, Werner Schießl, Gabi Schmidt, Johanna Schramm, Roswitha Toso, Roland Weigert, Jutta Widmann, Benno Zierer, Felix von Zobel, Thomas Zöller

Die Staatsregierung wird aufgefordert, sich auf Bundesebene dafür einzusetzen, dass die geplante Novelle des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) die Vorgaben des Koalitionsvertrags in Bezug auf die Stromerzeugung aus Biomasse vollständig umsetzt. Insbesondere soll sie sich dafür einsetzen, dass



  • das jährliche Ausschreibungsvolumen für Biomasse-Stromerzeugung auf mindestens 2.500 MW pro Jahr angehoben wird, um die erzeugte Strommenge aus Biomasse auf dem heutigen Niveau zu stabilisieren und die umfassende Flexibilisierung des Biogasanlagenparks zu ermöglichen,

  • der sogenannte -Maisdeckel" (Begrenzung des Maiseinsatzes auf 30 Prozent am Einsatzstoffmix) aus dem EEG gestrichen wird und

  • die Begrenzung der vergütungsfähigen Betriebsviertelstunden für Biogasanlagen aufgehoben wird, um insbesondere kleineren und wärmegeführten Anlagen die notwendige Flexibilität bei der Vermarktung ihrer Energie zu ermöglichen und Stilllegungen zu verhindern.



Die Bioenergie leistet einen unverzichtbaren Beitrag zu Versorgungssicherheit, Systemdienlichkeit, Resilienz und regionaler Wertschöpfung. Der Referentenentwurf zur EEG-Novelle sieht zwar einzelne Verbesserungen für die Stromerzeugung aus Biomasse vor, bleibt jedoch weit hinter den Vorgaben des Koalitionsvertrags zurück.


Das im Entwurf genannte -Ausbauziel" von 9 GW installierter Leistung und ein Ausschreibungsvolumen von lediglich 500 MW pro Jahr führen in der Praxis nicht zur angeführten Stabilisierung der Stromerzeugung aus Biomasse. Aufgrund der bestehenden Begrenzung vergütungsfähiger Betriebsviertelstunden (§ 39i Abs. 2a EEG 2023) bzw. der vergütungsfähigen Bemessungsleistung bei Biomethananlagen (§ 39m Abs. 2 EEG 2023) würde die aus Biomasse erzeugte Strommenge bis 2035 um rund 40 Prozent sinken - trotz gleichbleibender Kapazität. Ein Ausschreibungsvolumen von 2.500 MW pro Jahr wäre erforderlich, um dies zu verhindern.


Der -Maisdeckel" ist darüber hinaus fachlich nicht gerechtfertigt. Im landwirtschaftlichen Fachrecht existieren bereits umfangreiche Vorgaben zur Fruchtfolge. Eine zusätzliche Begrenzung im EEG verschlechtert die Wirtschaftlichkeit von Biogasanlagen und verhindert insbesondere deren saisonale Flexibilisierung.


Die Begrenzung der Betriebsviertelstunden hat sich in der Praxis ebenfalls nicht bewährt: Anlagenbetreiber insbesondere kleinerer und wärmegeführter Anlagen reagieren mit der kurzfristigen Drosselung der Stromerzeugung, dem Verzicht auf Investitionen oder der Stilllegung ihrer Anlage. Analysen von Direktvermarktern belegen, dass Anlagen auch ohne diese Begrenzung systemdienlich betrieben werden können.


Die genannten Regelungen widersprechen damit den ausdrücklichen Vorgaben des Koalitionsvertrags, wonach der -netzdienliche Ausbau von Bioenergie" verfolgt, das -Flexibilitätspotenzial der Biomasse konsequent gehoben" und insbesondere -die Besonderheiten kleinerer und wärmegeführter Anlagen stärker berücksichtigt" werden sollen. Bayern als bedeutender Bioenergiestandort ist von diesen Fehlentwicklungen in besonderem Maße betroffen.

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