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Keine Vergesellschaftung von Wohnungsunternehmen - Eigentum schützen, Investitionen sichern, Wohnungsbau stärken

23.10.2026 - Antrag |

Initiatoren:
Jürgen Baumgärtner, Holger Dremel, Petra Guttenberger, Kerstin Schreyer, Michael Hofmann, Winfried Bausback, Martin Wagle, Konrad Baur, Eric Beißwenger, Norbert Dünkel, Jürgen Eberwein, Stefan Ebner, Thorsten Freudenberger, Alfred Grob, Josef Heisl, Thomas Holz, Andreas Kaufmann, Jochen Kohler, Benjamin Miskowitsch, Martin Mittag, Walter Nussel, Thomas Pirner, Tobias Reiß, Jenny Schack, Thorsten Schwab, Martin Stock, Karl Straub, Steffen Vogel, Peter Wachler, Florian Streibl, Felix Locke, Martin Behringer, Martin Brunnhuber, Susann Enders, Stefan Frühbeißer, Johann Groß, Wolfgang Hauber, Bernhard Heinisch, Alexander Hold, Marina Jakob, Nikolaus Kraus, Josef Lausch, Christian Lindinger, Rainer Ludwig, Ulrike Müller, Michael Piazolo, Bernhard Pohl, Julian Preidl, Anton Rittel, Martin Rosenberger, Markus Saller, Martin Scharf, Werner Schießl, Gabi Schmidt, Johanna Schramm, Roswitha Toso, Roland Weigert, Jutta Widmann, Benno Zierer, Felix von Zobel, Thomas Zöller

Die Staatsregierung wird aufgefordert, sich weitherin auf Bundesebene mit Nachdruck dafür einzusetzen, dass die Bundesregierung unverzüglich einen Gesetzentwurf vorlegt, der Vergesellschaftungen privater Wohnungsunternehmen durch die Länder im verfassungsrechtlich zulässigen Umfang ausschließt.


Zudem wird die Staatsregierung aufgefordert, unverzüglich Investitionsgespräche mit den betroffenen Unternehmen zu führen und bestmögliche Rahmenbedingungen für ein Investment in Bayern zu ermöglichen. 



Die Debatte über eine Vergesellschaftung großer privater Wohnungsunternehmen in Berlin wirft grundlegende Fragen zum Schutz des Eigentums, zur unternehmerischen Freiheit und zur Zukunft privater Investitionen auf. Insbesondere die Voraussetzungen des Artikels 15 des Grundgesetzes sind dabei von Bedeutung.


Private Wohnungsunternehmen leisten einen wichtigen Beitrag zur Bereitstellung, Modernisierung und zum Neubau von Wohnraum. Die Bindung erheblicher finanzieller Mittel durch staatliche Übernahmen könnte Investitionen in zusätzliche Wohnungen, energetische Sanierungen und bezahlbaren Wohnraum erschweren.


Deshalb braucht es einen rechtssicheren bundesgesetzlichen Rahmen, der Vergesellschaftungen privater Wohnungsunternehmen durch die Länder im verfassungsrechtlich zulässigen Umfang ausschließt. Vorrang müssen die Stärkung privater Investitionen und wirksame Maßnahmen für mehr Wohnungsbau haben. Die Bayerische Staatsregierung hat mit Schreiben vom 16.06.2026 den Entschließungsantrag -Investitionssicherheit auf dem Wohnungsmarkt erhalten, Vergesellschaftungen Grenzen setzen- in den Bundesrat eingebracht (BR-Drs. 380/26).


Gerade für Bayern sind verlässliche, investitionsfreundliche Rahmenbedingungen entscheidend, um Wohnungsbestände zu erhalten, zusätzlichen Wohnraum zu schaffen und bezahlbares Wohnen zu ermöglichen.


Ziel ist es, privates Kapital für Neubau, Modernisierung und bezahlbaren Wohnraum zu mobilisieren, verlässliche Investitionsbedingungen zu schaffen und damit einen Beitrag zur Entspannung des bayerischen Wohnungsmarktes zu leisten.

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