Bernhard Seidenath, Thomas Huber, Winfried Bausback, Tanja Schorer-Dremel, Andrea Behr, Thorsten Freudenberger, Martina Gießübel, Josef Heisl, Melanie Huml, Andreas Jäckel, Stefan Meyer, Martin Mittag, Helmut Schnotz, Sascha Schnürer, Carolina Trautner, Florian Streibl, Felix Locke, Susann Enders, Martin Behringer, Martin Brunnhuber, Stefan Frühbeißer, Johann Groß, Wolfgang Hauber, Bernhard Heinisch, Alexander Hold, Marina Jakob, Nikolaus Kraus, Josef Lausch, Christian Lindinger, Rainer Ludwig, Ulrike Müller, Michael Piazolo, Bernhard Pohl, Julian Preidl, Anton Rittel, Martin Rosenberger, Markus Saller, Martin Scharf, Werner Schießl, Gabi Schmidt, Johanna Schramm, Roswitha Toso, Roland Weigert, Jutta Widmann, Benno Zierer, Felix von Zobel, Thomas Zöller
Die Staatsregierung wird aufgefordert, auf Grundlage der Empfehlungen der Enquete-Kommission (19/13272) sowie der Beschlüsse (u.a. LT-Drs. 19/10373 und 19/6146) ein Modellprojekt zur Entbürokratisierung im Rehabilitationssektor gemeinsam mit den Sozialversicherungsträgern aufzusetzen, durch das in diesem so wichtigen Zweig unseres Gesundheitswesens bürokratische Vorschriften auf ein Mindestmaß reduziert werden sollen. Ziel soll es sein, bürokratische Belastungen für Patientinnen und Patienten, behandelnde Ärztinnen und Ärzte sowie Leistungserbringer zu reduzieren und eine möglichst bürokratiearme Reha in der Praxis zu erproben sowie die dabei gewonnenen Erkenntnisse auf ganz Bayern auszuweiten. Ein Bestandteil des Modellprojekts soll sein, das derzeitige Antragsverfahren für Hilfsmittel und Reha-Anträge sowohl bei der Gesetzlichen Krankenversicherung als auch bei der Deutschen Rentenversicherung zu verschlanken.
Denkbare Elemente einer solchen Modellprojekts sind:
- Vereinfachung der Antragsverfahren durch möglichst einheitliche Anforderungen an medizinische Unterlagen und eine frühzeitige Klärung des erforderlichen Begutachtungsbedarfs.
- Vermeidung unnötiger Nachforderungen und Mehrfachdokumentationen durch eine konsequente Nutzung bereits vorliegender, aussagekräftiger ärztlicher Befundberichte und medizinischer Unterlagen, soweit diese eine sachgerechte Entscheidung ermöglichen.
- Verbesserung der Zusammenarbeit zwischen gesetzlichen Kranken- und Rentenversicherungsträgern, Medizinischem Dienst, Sozialmedizinischen Diensten der Rentenversicherung, behandelnden Ärztinnen und Ärzten sowie Leistungserbringern.
- Konsequente Nutzung bestehender digitaler Kommunikationsstrukturen.
- Untersuchung der Ursachen von Verfahrensverzögerungen sowie Erprobung praxistauglicher Verbesserungen, insbesondere bei medizinisch dringlichen Hilfsmittelversorgungen und Rehabilitationsmaßnahmen.
Als Standort für eine solche Modellregion kommen das Bäderdreieck (Bad Füssing / Bad Griesbach / Bad Birnbach) sowie Bad Kissingen in Betracht. Die wissenschaftliche Evaluation soll durch die TH Rosenheim erfolgen.
Die Rehabilitation ist eine tragende Säule des deutschen Gesundheitswesens. Sie ermöglicht es Menschen nach Krankheit, Unfall oder Operation, ihre körperliche, geistige und soziale Leistungsfähigkeit wiederzuerlangen und eine dauerhafte Pflegebedürftigkeit abzuwenden oder hinauszuzögern. Der Grundsatz -Reha vor Pflege- ist nicht nur ein gesundheitspolitisches Bekenntnis, sondern auch ein erheblicher volkswirtschaftlicher Faktor: Jede erfolgreiche Rehabilitationsmaßnahme vermeidet oder verzögert teure Folgeversorgungskosten und erhält die Erwerbsfähigkeit der Versicherten. Eine schnelle und bedarfsgerechte Versorgung mit medizinischen Hilfsmitteln sowie der rechtzeitige Zugang zu Rehabilitationsmaßnahmen sind wesentliche Voraussetzungen für den Behandlungserfolg, die Wiederherstellung der Leistungsfähigkeit und den Erhalt einer möglichst selbstständigen Lebensführung.
Die Auswirkungen der Coronapandemie mit zeitweise deutlich geringeren Auslastungszahlen sowie die hohe Inflation haben die wirtschaftliche Situation vieler Rehabilitationseinrichtungen zusätzlich belastet. Die bestehende Bürokratielast verschärft diese Lage weiter. Insbesondere die unterschiedlichen Zuständigkeiten und Vorgaben der Renten-, Kranken- und Pflegeversicherung führen zu komplexen Verfahren, Mehrfachdokumentationen und divergierenden Qualitätsanforderungen.
Ein verschlanktes, vertrauensbasiertes und möglichst digitalisiertes Verfahren stärkt daher nicht nur die Handlungsfähigkeit der Leistungserbringer, sondern vor allem die Rechte und die Versorgungssicherheit der Patientinnen und Patienten. Ziel muss es sein, notwendige Leistungen schneller, transparenter und verlässlicher zugänglich zu machen, ohne dabei auf angemessene Qualitätskontrollen zu verzichten. Auch hier ist dem Ziel der Entbürokratisierung konsequent zu folgen. Die Enquete-Kommission -Potenziale in Gesellschaft, Wirtschaft und Verwaltung entfesseln - Das Leben leichter machen, Bürokratie abbauen, den Staat neu denken- hat in ihrem Abschlussbericht (LT-Drs. 19/13272) den weiteren Bürokratieabbau im Gesundheits- und Pflegewesen ausdrücklich als wichtige Aufgabe hervorgehoben. Sie empfiehlt, zusätzliche Entbürokratisierungsmaßnahmen im Rahmen von Modellprojekten praxisnah zu testen und umzusetzen und dabei auch den gesamten Rehabilitationsbereich einzubeziehen.
