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Übernahme von Unterbringungskosten an Berufsschultagen durch den Freistaat Thüringen

20.10.2026 - Antrag |

Initiatoren:
Kristan Freiherr von Waldenfels, Florian Streibl, Felix Locke, Martin Brunnhuber, Martin Behringer, Susann Enders, Stefan Frühbeißer, Johann Groß, Wolfgang Hauber, Bernhard Heinisch, Alexander Hold, Marina Jakob, Nikolaus Kraus, Josef Lausch, Christian Lindinger, Rainer Ludwig, Ulrike Müller, Michael Piazolo, Bernhard Pohl, Julian Preidl, Anton Rittel, Martin Rosenberger, Markus Saller, Martin Scharf, Werner Schießl, Gabi Schmidt, Johanna Schramm, Roswitha Toso, Roland Weigert, Jutta Widmann, Benno Zierer, Felix von Zobel, Thomas Zöller

Die Staatsregierung wird aufgefordert, gegenüber dem Freistaat Thüringen auf die Übernahme der notwendigen Unterbringungskosten für Thüringer Auszubildende hinzuwirken, die im Rahmen ihrer Berufsausbildung bei einem bayerischen Ausbildungsbetrieb eine bayerische Berufsschule besuchen müssen. Dieses Vorgehen wird für Auszubildende mit Wohnsitz in Bayern, die eine Ausbildung in Thüringen absolvieren, bereits entsprechend praktiziert.


Ziel ist es, Benachteiligungen bei länderübergreifenden Ausbildungsverhältnissen, insbesondere in den Grenzregionen, zu vermeiden und gleichwertige Ausbildungsbedingungen sicherzustellen.



Auszubildende mit Wohnsitz in Thüringen, die ihre Ausbildung in Bayern absolvieren und hierfür eine bayerische Berufsschule besuchen, erhalten bislang keine Unterstützung des Freistaats Thüringen bei den entstehenden Unterbringungskosten. Der Freistaat Bayern übernimmt diese Kosten hingegen grundsätzlich nur für Auszubildende mit Wohnsitz in Bayern.


Gerade in den bayerisch-thüringischen Grenzregionen führt diese unterschiedliche Förderpraxis zu erheblichen Nachteilen. Aufgrund der engen wirtschaftlichen Verflechtungen und der grenzüberschreitenden Ausbildungsbeziehungen ist es dort seit Jahren selbstverständlich, dass Auszubildende ihren Ausbildungsplatz auch jenseits der Landesgrenze wählen. Zahlreiche Thüringer Auszubildende sind deshalb auf den Besuch bayerischer Berufsschulen angewiesen und müssen während der Berufsschultage zusätzliche Unterbringungskosten tragen.


Während bayerische Auszubildende bei einer Ausbildung außerhalb Bayerns unter bestimmten Voraussetzungen Unterstützung für notwendige Unterbringungskosten erhalten (gemäß Art. 10 Abs. 7 Satz 4 BaySchFG i. V. m. § 8 AVBaySchFG.), fehlt eine entsprechende Regelung auf Thüringer Seite. Dies führt zu einer Ungleichbehandlung allein aufgrund des Wohnsitzes und belastet insbesondere Auszubildende in den Grenzregionen finanziell.


Die bestehende Regelung steht dem Ziel gleichwertiger Ausbildungsbedingungen entgegen und erschwert die grenzüberschreitende Fachkräftesicherung. Gerade die Grenzregionen sind auf eine enge Zusammenarbeit von Ausbildungsbetrieben, Berufsschulen und Auszubildenden über Ländergrenzen hinweg angewiesen. Finanzielle Hürden dürfen der Aufnahme oder Fortsetzung einer Ausbildung nicht entgegenstehen.


Vor diesem Hintergrund wird die Staatsregierung aufgefordert, gegenüber dem Freistaat Thüringen auf eine Übernahme der notwendigen Unterbringungskosten für Thüringer Auszubildende beim Besuch bayerischer Berufsschulen hinzuwirken und eine dauerhafte, möglichst gegenseitige Vereinbarung anzustreben, um eine Gleichbehandlung der Auszubildenden in den bayerisch-thüringischen Grenzregionen sicherzustellen.

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