Digitalisierung: CSU-Fraktion verabschiedet Bayerns Digitalgesetz
Bayern als Vorreiter bei der Digitalisierung: Mit den Bayerischen Digitalgesetz, das heute im Plenum in 2. Lesung beschlossen wird, ermöglicht die CSU-Fraktion gemeinsam mit dem Koalitionspartner das bundesweit erste Digitalgesetz. Geregelt wird im Gesetz nicht nur die Digitalisierung in der Verwaltung, sondern erstmals die gesellschaftliche Digitalisierung insgesamt. Dabei werden die digitalen Rechte für Bürger und Unternehmen festgeschrieben und eine moderne, unbürokratische digitale Verwaltung umgesetzt. Zu den digitalen Rechten gehören hierbei unter anderem das digitale Bürgerkonto Bayern ID sowie ein Abwehrrecht gegen staatliche Internetblockaden. In der Verwaltung sollen künftig alle geeigneten Prozesse digitalisiert werden und mit der Maxime digital first wird das digitale Verfahren zum Regelfall.