Erbschaftssteuer: CSU-Fraktion für höhere Freibeträge
Keine höhere Erbschaftsteuer: das fordert die CSU-Fraktion morgen per Dringlichkeitsantrag im Landtag. Mit dem aktuellen Jahressteuergesetz müssen ab 2023 Immobilienwerte neu festgesetzt und künftig für steuerliche Zwecke möglichst nahe am Verkaufswert veranschlagt werden. Dies führt zu höheren Immobilienwerten und somit auch höheren Erbschaftssteuerzahlungen. Nach Meinung der Fraktion müssen deswegen die Freibeiträge spürbar erhöht werden, um eine versteckte Steuererhöhung zu vermeiden. Zudem sollen die Länder selbst über die Höhe der Freibeträge entscheiden können, weil die Steuereinnahmen ausschließlich den Ländern zustehen.