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13.07.2024

Trophäenpräparation: Bayernkoalition setzt sich für Lösung im Interesse privater Jäger ein

Damit Jäger und Jägerinnen Gehörne zur Ausstellung angemessen präsentieren können, wird Wasserstoffperoxid in entsprechender Konzentration benötigt. Über viele Jahrzehnte war der diesbezügliche Einsatz von Wasserstoffperoxid mit einer Konzentration von mehr als zwölf Prozent im Bereich der Jagd gängige und bewährte Praxis. Weil Terroristen versuchten, den Stoff auch zur Sprengstoffherstellung zu nutzen, wurde eine Ausnahmeregelung gestrichen, der zufolge 30-prozentiges Wasserstoffperoxid über Apotheken an Privatpersonen abgegeben werden durfte.

 Ein gemeinsamer Antrag der Bayernkoalition will das nun ändern. Darin setzen sich die Regierungsfraktionen auf Bundesebene weiterhin dafür ein, dass Jägerinnen und Jäger Wasserstoffperoxid mit einer Konzentration über zwölf Prozent wieder zu Zwecken des Eigenverbrauchs erwerben, besitzen und verwenden dürfen – unter Angabe einer Endverbraucherklärung sowie gegen Vorlage eines gültigen deutschen Jahres- oder Drei-Jahres-Jagdscheins.

Dazu der Berichterstatter im Wirtschaftsausschuss für die CSU-Landtagsfraktion und nicht berufsmäßiger Jäger Steffen Vogel:

„Die aktuelle Regelung für die Trophäenpräparation stellt die Jäger mal wieder unter Generalverdacht und spricht vor allem den Hobbyjägern ihre Zuverlässigkeit ab. Wir im Freistaat stehen dagegen ganz klar zu unseren Jägerinnen und Jägern. Berufs- und Hobbyjäger sollen gleichbehandelt werden, denn beide sind gewissenhaft, gründlich und werden regelmäßig kontrolliert.“

Dazu Roland Weigert, Sprecher für Forst und Jagd der FREIE WÄHLER Landtagsfraktion sowie Vizepräsident des Landesjagverbandes Bayern (BJV):

„Die Annahme unseres Antrags im Wirtschaftsausschuss ist ein Etappensieg für uns und die Jägerschaft in Bayern. Seit der bundesweiten Änderung der Gefahrstoffverordnung im Januar 2017 stehen private Jäger vor einem Dilemma: Einerseits werden sie in Bayern verpflichtet, die Trophäen für die Vorlage auf Trophäenschauen sauber und rückstandslos zu präparieren, andererseits dürfen sie nur noch maximal zwölfprozentige Wasserstoffperoxid-Lösung erwerben. Ein fachgerechtes Präparieren ist praxistauglich jedoch nur mit einer höherprozentigen Wasserstoffperoxid-Lösung möglich. Es ist grotesk, privaten Jägern die Eignung zum verantwortungsvollen Führen einer Schusswaffe in ihrem Jagdgebiet zuzusprechen, den Erwerb einer zur Präparation der Trophäe dringend benötigten Chemikalie jedoch zu versagen – zumal diese in Deutschland von Berufsjägern und Personen mit einem Gewerbeschein legal erstanden werden kann. Diese Ungerechtigkeit wollen wir beenden. Die Bayerische Staatsregierung wird sich nun auf Bundesebene verstärkt dafür einsetzen, Personen mit einem gültigen Jagdschein den Zugang zu Wasserstoffperoxid mit einer Konzentration von mehr als zwölf Prozent für die Präparation von Jagdtrophäen zu ermöglichen.“

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