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19.12.2023

BVerwG-Urteil zum Kreuzerlass: CSU-Fraktion begrüßt positive Entscheidung

Zum Urteil des Bundesverwaltungsgerichts, wonach der Kreuzerlass aus dem Jahr 2018 rechtmäßig ist, äußert sich Klaus Holetschek, CSU-Fraktionschef, wie folgt:

„Ja zu unseren Werten und ja zur christlich-abendländischen Prägung unseres Landes. Mit seiner positiven Entscheidung hat das Bundesverwaltungsgericht bestätigt, was von Anfang an Position der Bayerischen Staatsregierung und der CSU-Fraktion war: Das Kreuz gehört zu Bayern, es ist Ausdruck unserer Kultur und unseres Wertefundaments. Bayern ist ein Land der Vielfalt, der Toleranz und natürlich auch der Glaubensfreiheit, aber Bayern ist eben auch ein christlich geprägtes Land und es ist richtig, dass der Freistaat dies mit dem Kreuz auch zum Ausdruck bringt. Auch in Zukunft ist es notwendig, Entscheidungen darüber zu treffen, was uns ausmacht, und entsprechende Orientierung zu geben. Mit dem Kreuzerlass beziehen wir klare Position und haben mit dem Urteil das Recht auf unserer Seite.“

In Paragraf 28 der Geschäftsordnung für die Behörden des Freistaats heißt es seit Juni 2018: "Im Eingangsbereich eines jeden Dienstgebäudes ist als Ausdruck der geschichtlichen und kulturellen Prägung Bayerns gut sichtbar ein Kreuz anzubringen."

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