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01.11.2023

Ärztlicher Bereitschaftsdienst: CSU-Fraktion fordert Eingreifen des Bundesgesetzgebers

Nach dem Urteil des Bundessozialgerichts (BSG), dass sogenannte Poolärzte sozialversicherungspflichtig sind, sieht die CSU-Fraktion die ambulante medizinische Versorgung, insbesondere am Wochenende und an Feiertagen, in Gefahr.

Sie fordert den Bund deshalb auf, zeitnah eine gesetzliche Sonderregelung zu treffen, die es auch den nicht niedergelassenen Ärzten rechtssicher erlaubt, weiterhin Bereitschaftsdienste zu übernehmen. Nur so kann die ambulante Versorgung der Patienten auch außerhalb der regulären Praxisöffnungszeiten flächendeckend sichergestellt werden. Auf Grund des Urteils haben bereits erste Kassenärztliche Vereinigungen Konsequenzen gezogen. In Baden-Württemberg dürfen Poolärzte beispielsweise keinen Bereitschaftsdienst mehr leisten.

Dazu der gesundheitspolitische Sprecher der CSU-Fraktion Bernhard Seidenath:

„Mit dem Urteil des Bundessozialgerichts droht der ärztliche Bereitschaftsdienst in Bayern selbst zum Notfall zu werden. Die sogenannten Poolärzte entlasten die niedergelassenen Ärzte immens und leisten einen wichtigen Beitrag zur funktionierenden Versorgungsstruktur. Es muss uns also weiterhin gelingen, den Bereitschaftsdienst auf möglichst viele Schultern zu verteilen. Denn ohne die Mitwirkung von Nicht-Vertragsärzten der Kassenärztlichen Vereinigung, wie etwa Klinikärzten, droht dem flächendeckenden Bereitschaftsdienst das Aus!“

„Am Wochenende krank zu sein, darf nicht zu einer Gesundheitsgefahr werden. Die Bundesregierung muss mit Blick auf das BSG-Urteil endlich im Sinne der Patientinnen und Patienten zeitnah zu einer gesetzlichen Lösung kommen. Vorstellbar ist eine Regelung wie etwa für die Notärzte im Rettungsdienst. Klar ist: Ohne den Bereitschaftsdienst droht eine noch stärkere Überlastung der Notaufnahmen, die wir zwingend verhindern müssen.“

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