Per Dringlichkeitsantrag setzt sich die CSU-Fraktion dafür ein, dass auch in diesem Jahr Saisonarbeitskräfte wieder vier Monate oder 102 Arbeitstage als kurzfristige Minijobber beschäftigt werden können.
Ziel der Fraktion ist so insbesondere Gastronomie und landwirtschaftliche Betriebe zu unterstützen, die in Folge der Corona-Pandemie auf weniger Beschäftigte zurückgreifen können.
Im Dringlichkeitsantrag wird die Staatsregierung aufgefordert, diese Möglichkeit zur Mehrbeschäftigung auf Bundesebene durchzusetzen. Gelten soll die Regelung dann von Juni bis Oktober.
Dazu der arbeitspolitische Sprecher der CSU-Fraktion, Thomas Huber:
„Für uns ist das eine pragmatische Lösung, gerade auch für die Beschäftigten – um so dem aktuellen Mangel an Saisonarbeitskräften entgegenzuwirken.“
Dazu der tourismuspolitische Sprecher der CSU-Fraktion Klaus Stöttner:
„Viele Hilferufe der Betriebe in der Gastronomie und der Mitarbeiter bei Volksfesten erfordern diese Ausweitung bei kurzfristiger Beschäftigung, wie es ja auch schon 2020 und 2021 vom Bundestag und Bundesrat beschlossen wurde. Wir müssen den Betrieben und den Mitarbeitern die Chance geben, die Sommersaison in der Gastro und der Landwirtschaft auch mit weniger Mitarbeitern zu bewältigen, da viele Arbeitskräfte sich in der Pandemie umorientiert haben.“
Der Dringlichkeitsantrag wird heute Nachmittag im Plenum verabschiedet.