Einfach, verständlich und bürokratiearm: Die CSU-Fraktion hat gestern Abend im Plenum gemeinsam mit dem Koalitionspartner Bayerns neues Grundsteuergesetz verabschiedet, das ab 2025 angewendet wird. Neu ist, dass die Grundsteuer künftig nur noch anhand der Fläche des Grundstücks und der Gebäude sowie der Nutzung berechnet wird. Der Wert des Grundstücks und der Immobilien darauf spielen keine Rolle.
„Wir haben mit dem Flächenmodell eine einfache und verständliche Neuberechnung der Grundsteuer durchgesetzt. Besonders wichtig ist dabei, dass es zu keiner schleichenden Steuererhöhung durch regelmäßige Neubewertungen kommt.“
Die CSU hatte im Bund durchgesetzt, dass die Länder ihre Grundsteuer selbst regeln können. Beim Bundesmodell, gegen das sich Bayern entschieden hatte, muss dagegen der Wert sämtlicher Grundstücke und Immobilien alle sieben Jahre ganz neu bewertet werden.
Dazu Michael Hofmann, der Berichterstatter der CSU-Fraktion für das Bayerische Grundsteuergesetz:
„Wir haben ein bürger- und kommunenfreundliches Gesetz geschaffen. Entscheidend für mich ist, dass wir mit unserem verfassungskonformen Modell in der Summe keine größeren Belastungen schaffen als bisher. Wir lehnen eine verkappte Vermögensteuer, wie von SPD und Grünen favorisiert, ab.“
Die Grundsteuer ist eine der wichtigsten Einnahmequellen der Kommunen. Die bayerischen Städte und Gemeinden erzielen durch die Grundsteuer momentan rund 1,9 Milliarden Euro pro Jahr.