Interessenkonflikte vermeiden, gleichzeitig die Freiheit des Abgeordnetenmandats schützen und verlorenes Vertrauen in die parlamentarische Arbeit zurückgewinnen – das sind die Ziele des neuen Abgeordnetengesetzes, das heute auf Initiative der CSU-Fraktion als gemeinsamer Gesetzentwurf der demokratischen Fraktionen in erster Lesung im Plenum behandelt wird.
Konkret werden die Regeln über die Anzeige und Veröffentlichung von Tätigkeiten und Einkommen von Abgeordneten klarer gefasst und verschärft. Nebeneinkünfte müssen künftig betragsgenau ab dem 1. Euro offengelegt werden. Beteiligungen an Kapital- oder Personengesellschaften sind ab 3 Prozent anzeigepflichtig.
Entgeltliche Lobbytätigkeit für Dritte wird untersagt, verboten sind insbesondere auch Immobiliengeschäfte, Vermittlung von Waren oder Dienstleistungen für Dritte gegenüber staatlichen Stellen sowie Vortragshonorare im Zusammenhang mit der parlamentarischen Tätigkeit oder die Annahme von Geldspenden.
Verstöße gegen diese Regelungen werden mit einem Ordnungsgeld bis zur Höhe der Hälfte der jährlichen Abgeordnetenentschädigung sanktioniert.
Dazu der Vorsitzende der CSU-Fraktion im Bayerischen Landtag Thomas Kreuzer: „Heute ist ein guter Tag für die Demokratie. Denn der Gesetzentwurf, den wir heute vorlegen, ist die größte Reform des Abgeordnetengesetzes, die es bisher gegeben hat und die weitgehendste in ganz Deutschland. Wir haben schnell und konsequent auf Verfehlungen einzelner Mandatsträger reagiert und machen deutlich, dass Anstand und Integrität unverzichtbare Voraussetzungen für die Tätigkeit als Abgeordneter sind.“
Dazu der stellvertretende Vorsitzende der CSU-Fraktion im Bayerischen Landtag, Prof. Dr. Winfried Bausback: „Der Gesetzesentwurf geht weit über ein bloßes Transparenzgesetz hinaus. Dort wo der Anschein von Interessenkonflikten droht, werden Nebentätigkeiten verboten. Damit betreten wir gesetzgeberisches Neuland und sind Vorreiter in Deutschland. Gleichzeitig stellen wir aber auch sicher, dass weiterhin Unternehmer, Selbstständige und Landwirte für ein Mandat kandidieren können, ohne dass sie ihre berufliche Existenz und damit ihre Unabhängigkeit aufgeben müssten.“