Als Konsequenz auf die Expertenanhörung im Innenausschuss, die belegt hat, dass Beleidigungen, Bedrohung und Gewalt gegen Kommunalpolitiker immer weiter zunehmen, reagiert die CSU-Fraktion mit einem konkreten Maßnahmenpaket.
Im Mittelpunkt steht dabei eine Verschärfung des Strafrechts, die darauf zielt insbesondere den Schutz vor Hatespeech in sozialen Netzwerken und im Internet zu verbessern.
„Wir sehen hier konkreten Handlungsbedarf und wollen sicherstellen, dass sich niemand aus Angst vor Bedrohungen aus der Kommunalpolitik zurückzieht. Wir wollen das Instrumentarium des Strafrechts gerade im Bereich Hatespeech noch besser nutzen. Denn gerade Hatespeech hat eine große Reichweite und verletzt Betroffene in besonderem Maße“, sagt Petra Guttenberger, Vorsitzende des Rechtsausschusses.
So soll der Strafrahmen für Beleidigung §185 StGB auf bis zu 2 Jahre erhöht werden, wenn die Tat öffentlich begangen wird. Der Tatbestand der Üblen Nachrede und Verleumdung gegen Personen des politischen Lebens §188 StGB soll künftig auch explizit für Kommunalpolitiker gelten, was bisher nicht der Fall war.
Um künftig Hatespeech auch wirklich ahnden zu können, setzt sich die CSU-Fraktion auch für eine Neuregelung der Verkehrsdatenspeicherung auf europäischer Ebene ein.
Zusätzlich zielt das Antragspaket darauf, die fächerübergreifende politische Bildung und die Vermittlung des Fairnessgedanken insbesondere in den Schulen weiter zu intensivieren.
Auch soll die Staatsregierung den Landtag explizit in einem Lagebericht über Fallzahlen zur Bedrohungssituation und Angebote zur Unterstützung Betroffener vor Ort informieren.
Dazu sagt Manfred Ländner, stellvertretender Vorsitzender des Innenausschusses: „Ergänzend zur Strafrechtsverschärfung wollen wir Betroffene in allen Bereichen unterstützen. Darum ist es uns wichtig, dass die konkreten Angebote vor Ort konsequent weiterentwickelt werden“.