Manfred Ländner, der stellvertretende Vorsitzende des Ausschusses für Kommunale Fragen, Innere Sicherheit und Sport im Bayerischen Landtag, zum Abschlussbericht der PAG-Kommission: „Die Prüfung des Polizeiaufgabengesetzes durch unabhängige Experten bestätigt unsere Linie in der Sicherheitspolitik. Auch der von der Opposition massiv kritisierte Begriff der ‚drohenden Gefahr‘ und seine Ausgestaltung in Art. 11 Abs. 3 PAG werden von der Kommission unter Vorsitz des ehemaligen Präsidenten des Bayerischen Verfassungsgerichtshofs, Dr. Karl Huber, nicht grundsätzlich in Frage gestellt. Die Schaffung des neuen Tatbestandes sei gerade im Hinblick auf die Bereiche Terrorismusabwehr, Cybercrime sowie Links-und Rechtsextremismus vertretbar.“
„Die Grünen haben vor der Landtagswahl auf unverantwortliche Weise Misstrauen gegen unsere bayerische Polizei geschürt. Dabei sind sie nicht einmal vor der Zusammenarbeit mit Linksradikalen und Verfassungsfeinden im Anti-PAG-Bündnis zurückgeschreckt. Auf gemeinsamen Demos und in den sozialen Netzwerken wurde leider viel Falsches über das PAG behauptet. Eine bis heute weit verbreitete Falschinformation ist, dass Menschen in Bayern ohne Rechtsbeistand und ohne richterliche Entscheidung für unbegrenzte Zeit inhaftiert werden können! Das ist natürlich Blödsinn! Das Polizeiaufgabengesetz schützt unsere Bürgerinnen und Bürger und ihre Grundrechte vor den Angriffen von Kriminellen und Terroristen und erleichtert der Polizei die Arbeit. Es zeigt sich einmal mehr, dass die Grünen unseren Polizistinnen und Polizisten lieber bei jeder Gelegenheit Steine in den Weg legen, anstatt ihnen für den Einsatz zu danken, der Bayern zum sichersten Bundesland in Deutschland macht“, so Ländner weiter.
„Ich danke der Kommission für die Beurteilung der Erfahrungen von Polizei, Gerichten und anderen Beteiligten mit den neuen Befugnissen und die fachlichen Empfehlungen, um den Vollzug des Gesetzes weiter zu verbessern. Die Arbeit des Gremiums schafft zudem noch größere Transparenz zu den Details des Gesetzes und entkräftet viele Falschinformationen, die nach wie vor im Internet kursieren.“
Die Kommission zur Begleitung des neuen Polizeiaufgabengesetzes hat zwischen dem 2. Juli 2018 und dem 27. August 2019 insgesamt 24 mehrstündige Sitzungen durchgeführt.