„Das Gericht hat mit seinem Urteil zur Sozialversicherungspflicht das Ehrenamt entscheidend gestärkt. Darüber freue ich mich, weil das Ehrenamt nicht nur für die Gesellschaft wichtig ist, sondern jungen Menschen ein hervorragendes Tätigkeitsfeld schafft, das zur Persönlichkeitsentwicklung beiträgt.“ Mit dieser Feststellung lobt Dr. Gerhard Hopp, der jugendpolitische Sprecher der CSU-Fraktion im Bayerischen Landtag, die Entscheidung des Münchner Sozialgerichts zur Sozialversicherungspflicht von Aufwandsentschädigungen.
Nach einer Betriebsprüfung bei der Bayerischen Jungbauernschaft e.V. hatte die Deutsche Rentenversicherung Bayern Süd Sozialversicherungsabgaben für die ehrenamtliche Tätigkeit der Vorsitzenden in den Jahren 2010 – 2013 nachgefordert. Der ehrenamtlich tätige Landesvorstand befände sich in einem abhängigen Beschäftigungsverhältnis und sei nicht selbstständig tätig, lautete der ursprüngliche Vorwurf. „Es wäre schwer zu verstehen gewesen, wenn Aufwandsentschädigungen für Ehrenamtler wie ein Gehalt für Mitarbeiter einer Firma gesehen worden wären. Gut dass das Gericht anders entschieden hat. Es kann nicht im Interesse unserer Gesellschaft sein, das Ehrenamt zurückzudrängen“, so Hopp.
Der CSU-Landtagsabgeordnete rief junge Menschen dazu auf, sich ehrenamtlich zu engagieren. Aus einem Hobby könne so eine erfüllende Aufgabe werden, die tiefe persönliche Befriedigung schaffe. Letztlich trage das Ehrenamt auch zur Persönlichkeitsbildung bei, die zum Beispiel für das spätere Berufsleben, aber auch für die Bewältigung des Alltags qualifiziere.
Der Freistaat Bayern hat gemeinsam mit den Ehrenamtlichen sehr gute Unterstützungsstrukturen aufgebaut, beispielsweise mit den Koordinierungszentren Bürgerschaftliches Engagement oder der Bayerischen Ehrenamtsversicherung. „Mit der Zukunftsstiftung Ehrenamt Bayern haben wir seit Frühjahr einen neuen Baustein: Die Zukunftsstiftung gibt innovativen, neuen Projekten im Ehrenamt auch finanziell einen Anschub. Die Stiftung ist als Verbrauchsstiftung mit einer Laufzeit von 10 Jahren errichtet. Der Freistaat hat die Stiftung mit rund 2,5 Millionen Euro Kapital ausgestattet“, stellte der Jugendpolitiker zufrieden fest. Ab sofort können sich alle Ehrenamtsprojekte bewerben und eine Fördersumme von bis zu 5.000 Euro erhalten.
Aber auch der Umstand, dass die Staatsregierung „mit der unermüdlichen Kollegin Gudrun Brendel-Fischer eine eigene Ehrenamts¬beauftragte eingesetzt“ habe, zeige den Stellenwert der Ehrenamtlichen. „Wir lassen die Ehrenamtlicher nicht alleine. Wir fördern sie stärker als andere Bundesländer und sie haben einen festen Ansprechpartner in der Staatsregierung. Ehrenamtler setzen sich für eine bessere Gesellschaft ein. Und wir engagieren uns für die Engagierten“, so Hopp abschließend.