Die Situation von GBW-Mietern ist auch im Vergleich mit Wohnungen von kommunalen Wohnungsunternehmen gut. Das gilt vor allem im Hinblick auf Mietentwicklungen und Wohnungsverkäufe, den erweiterten Kündigungsschutz für Bestandsmieter, einen lebenslangen Kündigungsschutz für behinderte und ältere Menschen sowie einen Ausschluss von Luxusmodernisierungen. Zu diesem Ergebnis kommt eine Experten-anhörung, die der Haushaltsausschuss des Bayerischen Landtags heute zum Mieterschutz in Bayern durchgeführt hat. Die Anhörung hat es sich auch zur Aufgabe gesetzt, die aktuelle Situation der GBW-Mieterinnen und -Mieter zu berücksichtigen.
„Wegen der EU-rechtlichen Vorgaben aus dem EU-Beihilfeverfahren zur Bayerischen Landesbank wollten wir die GBW-Wohnungen nicht einfach isoliert betrachten, sondern zum Vergleich eigentlich ähnliche EU-Beihilfeverfahren wie etwa der Landesbank Baden-Württemberg und deren ehemaliger Immobilientochter heranziehen. Aber selbst wenn man die EU-Auflagen ausblendet und auf den Mieterschutz bei Wohnungsunternehmen ohne EU-Auflagen abstellt, sind die Mieter gut geschützt. Die im EU-Beihilfeverfahren auf Druck der Bayerischen Staatsregierung vereinbarte Sozialcharta ging an die Grenze des EU-rechtlich Machbaren, viel wichtiger aber ist: Sie wird tatsächlich umgesetzt“, so Peter Winter, finanzpolitischer Sprecher der CSU-Fraktion und Vorsitzender des Haushalts-ausschusses im Bayerischen Landtag.
„Die Schutzklauseln der Sozialcharta wurden soweit wie möglich in die Mietverträge integriert und den Mietern damit individuell einklagbare Rechte verschafft“, betonte Ernst Weidenbusch, Berichterstatter der CSU-Fraktion im Haushaltsausschuss für die staatlichen Beteiligungen. „GBW-Mieter sind im Ergebnis sogar besser geschützt als Mieter am freien Wohnungsmarkt“, erklärte Weidenbusch. Die Einhaltung der Sozialcharta wird zudem regelmäßig von Wirtschaftsprüfern kontrolliert. Bisher wurde die Einhaltung der Sozialcharta in den öffentlich einsehbaren Prüfberichten stets bestätigt.
„Die Fragen der Opposition zur Expertenanhörung zeigen, dass es ihr hier wie beim aktuellen Untersuchungsausschuss nur um reinen Wahlkampf geht, aber nicht um echte Sachaufklärung oder gar um Verbesserungen für die Mieter. Denn es handelt sich schließlich bei der GBW AG nicht um eine aktuelle, sondern um eine ehemalige Beteiligung der BayernLB, die 2013 nach den zwingenden Vorgaben der EU-Kommission in einem diskriminierungsfreien Bieterverfahren durch die BayernLB verkauft werden musste,“ so zusammenfassend Weidenbusch.
Das Thema GBW war bereits eines der zentralen Themen des letzten SPD-Spitzenkandidaten Christian Ude bei der vorangegangenen Landtagswahl. Eine eingehende Aufarbeitung des Themas einschließlich einer Expertenanhörung zum Mieterschutz wäre also in den ganzen letzten fünf Jahren möglich gewesen. Die Opposition muss sich deswegen die Frage gefallen lassen, warum sie die Expertenanhörung erst jetzt so kurz vor der Landtagswahl beantragt hat. Getreu dem Motto der Freien Wähler gilt wohl aber auch hier, dass in der Politik „eben nicht jeder Zeitpunkt gleich günstig ist.“