„Wir haben einen neuen Weg eröffnet, um unsere Kommunen bei der Sanierung von denkmalgeschützten Ortskernen noch besser unterstützen zu können“ , freuen sich der stellvertretende Vorsitzende des Ausschusses für Wissenschaft und Kunst, Oliver Jörg, sowie Ausschussmitglied Dr. Thomas Goppel, der auch Vorsitzender des Landesdenkmalrates ist.
„Mit dem neuen Instrument des Kommunalen Denkmalkonzepts (KDK) soll es Kommunen künftig erleichtert werden, ihren Denkmalbestand in enger Abstimmung mit den Denkmalbehörden langfristig zu erhalten“, so Jörg. „Die Kommunalen Denkmalkonzepte sollen vor allem in solchen Kommunen zur Anwendung kommen, deren bedeutender Denkmalbestand zum Beispiel in den Ortskernen aufgrund des demographischen Wandels stark gefährdet ist.“
Bislang wurden die Kommunalen Denkmalkonzepte ausschließlich aus Mitteln des Landesamts für Denkmalpflege bestritten. Der Entschädigungsfonds ist ein Sondervermögen, das zu gleichen Teilen vom Freistaat und den Kommunen getragen und von der Obersten Denkmalschutzbehörde verwaltet wird.