Nein, sagt Sandro Kirchner, Mitglied des Ausschusses für Wirtschaft und Medien, Infrastruktur, Bau und Verkehr, Energie und Technologie des Bayerischen Landtags:
Es ist übrigens eine Falschbehauptung, wenn vor allem die Grünen immer wieder verbreiten, dass das Gesetz einem Verbot von Windkraftanlagen gleichkommt. Dort, wo Einvernehmen besteht, kann über Bebauungspläne Baurecht für Windräder geschaffen werden. Das haben diverse Gemeinden so auch schon umgesetzt. Das die Zahl der Bauanträge in Bezug auf die 10H-Regel nach unten gegangen ist, bedeutet also, dass die Menschen und Kommunalpolitiker vor Ort hervorragend im Auge haben, wo neue Windräder sinnvoll und effektiv sind, und wo eben nicht.
Schaut man genauer hin, stellt man fest, dass nicht die 10H-Regel die Herausforderung ist. Neben den moderaten Windverhältnissen in Bayern ist nämlich auch die geplante Deckelung der Energieeinspeisevergütung ein Grund für die rückläufigen Bauvorhaben. Beides zusammen sind Faktoren für die Wirtschaftlichkeit von Windkraftanlagen und damit für den Wettbewerb mit windreichen Standorten. Das Ziel dabei ist klar: durch den Wettbewerb profitieren die Bürgerinnen und Bürger durch niedrigere Strompreise!
Was wir brauchen, sind vor allem verlässliche Energiequellen, die eine stabile Grundlast ermöglichen und im Weiteren funktionierende Speicherlösungen. Diese gibt es auch im Bereich der erneuerbaren Energien. Stichwort Biogas. Hinzu kommen die Stromleitungen aus dem Norden. Das wurde auf Bundesebene festgelegt und Bayern hat hier viel dazu beigetragen, dass diese größtenteils unterirdisch realisiert werden sollen.